Full text: Über die Production und Besteuerung des Rübenzuckers im Zollverein

13 
von 1841 vorgeschriebene dreijährige Periode erst mit dem 1. Sept. 53 
ablause. 
Vom letzten Datum an ist nun die Rübensteuer zufolge Vertrages 
der Zollvereinsstaaten vom 4. April 1853 auf 6 Sgr. p. Ctnr. Rüben 
erhöht, also abermals verdoppelt worden. Dieser Vertrag setzt aber die 
Normaleinnahme (Minimal-Soll-Einnahme) von 6/6 16 Sgr. per Kopf 
aus 6/762 Sgr. (nach der durchschnittlichen Einnahme von 1847—49) 
herab und läßt für die Zukunft nur eine Erhöhung der Steuer um \ 
Sgr. per Ctnr. Rüben nach Ablauf von je zwei Betriebsjahren zu, 
wenn ¡me? Betrag im Durchschnitte der letzten 2 Jahre (pro 1855 
bloß nach der Zeit vom 1. April 54 bis dahin 55) nicht erreicht sein 
sollte. 
Selbstverständlich sind bei etwaigen Veränderungen der betreffenden 
Eingangszölle entsprechende Abänderungen der Rübensteuer vorbehalten 
worden. 
Im Übrigen ist durch diesen Vertrag der Grundsatz ausdrücklich 
aufrecht erhalten worden, die Rübensteuer gegen den Zuckerzoll stets so 
viel niedriger zu stellen, als nöthig, ist, um der inländischen Fabrikation 
einen angemessenen Schutz zu gewähren, ohne zugleich die Concurrenz 
des ausländischen Zuckers auf eine, die Einkünfte des Vereins oder das 
Interesse der Consumenten gefährdende Weise zu beschränken. 
Wie groß ist nun der bisherige Verlust gewesen? 
Die Einnahme betrug: 
Zucker- und Syrup-Zölle*) 
1842***): 5,719,3213#. 
1843: 6,255,507 * 
1844: 6,575,103 „ 
1845: 6,623,004 „ 
1846: 5,962,341 „ 
1847: 6,323,662 „ 
1848: 5,558,839 „ 
1849¡: 4,938,516 „ 
1850: 4,268,706 „ 
Rübensteuer **) 
85525 3#. 
41262 „ 
72494 „ 
194520 „ 
222755 „ 
281692 „ 
383839 „ 
494844 „ 
576283 ,, 
Zusammen 
5,804,896 3#. 
6,296,769 „ 
6,647,597 „ 
6,817,524 „ 
6,185,096 „ 
6,605,354 „ 
5,972,678 „ 
5,433,360 „ 
4,844,989 „ 
*) Nach Abzug der Bonifikation für den Erport. 
**) Brutto; es circuliren auch Netto-Angaben. 
***) Für die Rübensteuer das Betriebsjahr % und so fort. Daß die Einnahme 
aus der Rübensteuer zuweilen nicht ganz genau mit der Summe stimmt, welche aus 
dem oben angegebenen Rübenquantum eines jeden Jahres mib dem jedesmaligen 
Steuersätze herauskommen muß, mag in Rechnnngs- und Zahlungsverhältnissen (späte 
ren kleinen Berichtigungen rc.) seinen Grund haben. Es coursiren auch etwas ab 
weichende Angaben über das jährliche Rübenquautum selber.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.