Full text: Über die Production und Besteuerung des Rübenzuckers im Zollverein

und 1,259,000 Thlr. sich herausgestellt. Mithin hat die Rübensteuer 
nicht erhöht werden dürfen. 
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schwerlich jemals eintreten können, so lange der Vertrag besteht. Denn 
bei dem muthmaaßlich noch weiter steigenden Kops-Consum ist nicht zu 
erwarten, daß die wirkliche Einnahme je unter die Soll-Einnahme her 
absinken werde, selbst dann nicht, wenn die Rübenzuckerindustrie auch 
den noch conservirten Rest von Colonialzucker ganz oder größtenteils 
verdrängt, wofür sie, ohne eine Steuer-Erhöhung zu riskiren, schon nach 
der Abrechnung !von 18 56 /s7 einen Spielraum von 1,259,000 Thaler 
Steuer-Differenz hat. Zu verdrängen ist noch reichlich \ Mill. Ctnr. 
Colonialzucker. Der Centner Rübenzucker steuert jetzt (13z Ctnr. k 6 
Sgr. =) 2§ Thlr. oder selbst 15 Ctnr. gerechnet k 6 Sgr. — 3 Thlr. 
gegen 5 Thlr. Zoll. Selbst wenn man den Verlust nach dieser Diffe- 
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Weise, also jetzt zu 2^ Thlr., resp. 2 Thlr. per Ctnr., und damit zu 
hoch berechnet, so kann die Rübenzuckerindustrie diese z Mill, noch pro- 
duciren ohne den Überschuß (nach der letzten Abrechlurng) zu absorbiren 
und die Soll-Einnahme zu gefährden. Da aber der Verlust per Cent 
ner nicht so groß ist, so wird immer noch ein Überschuß paradiren, 
auch wenn für den Zucker-Consum in seinem bisherigen Umfange kein 
Thaler Zoll mehr tu die Zollvereinskasse fließt. Außerdem taun der 
Rübenzuckerindustrie bei steigendem Kopf-Consum das ganze Plus der 
Production zufallen, ohne daß eine Erhöhung des Steuersatzes möglich 
ist. Mit jedem Mehr-Centner Rübenzucker aber, an dessen Stelle sonst 
Colonialzucker consumirt fein würde, steigert sich von Neuem der Ver 
lust der Zollvereinskasse, das hierum cessans derselben. — Daß die 
niedrige Soll-Einnahme regelmäßig nicht bloß gedeckt, sondern auch über 
schritten werden wird, damit ist den Finanzen noch wenig gedient, weil 
sie nicht bekommen, was ihnen gebührt, und was sie erlangen könnten, 
auch ohne die Existenz der Rübenzuckerindustrie zu bedrohen. 
Während säst überall im Zollverein Mehr-Einnahme zur Deckung 
der erhöheten Staats-Ausgaben nöthig und eine Hebung der gemeinsa 
men Zoll- und Rübensteuer-Jntraden bei der Schwierigkeit der Erhö 
hung der direkten Steuern höchst wünschenswerth ist, haben die contra- 
hirenden Zollvereins-Staaten auch für die Zukunft eine unbestimmte 
Einbuße zu übernehmen kein Beoenken getragen. — 
Der Vertrag ist weit davon entfernt, für den von ihm selber pro- 
klamirten Grundsatz, der Rübenzuckerindustrie den nöthigen Schutz zu 
gewähren und doch die finanziellen Interessen des Zollvereins nicht zu 
gefährden, den richtigen Weg der Ausführung gefunden zu haben.
	        
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