und 1,259,000 Thlr. sich herausgestellt. Mithin hat die Rübensteuer
nicht erhöht werden dürfen.
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schwerlich jemals eintreten können, so lange der Vertrag besteht. Denn
bei dem muthmaaßlich noch weiter steigenden Kops-Consum ist nicht zu
erwarten, daß die wirkliche Einnahme je unter die Soll-Einnahme her
absinken werde, selbst dann nicht, wenn die Rübenzuckerindustrie auch
den noch conservirten Rest von Colonialzucker ganz oder größtenteils
verdrängt, wofür sie, ohne eine Steuer-Erhöhung zu riskiren, schon nach
der Abrechnung !von 18 56 /s7 einen Spielraum von 1,259,000 Thaler
Steuer-Differenz hat. Zu verdrängen ist noch reichlich \ Mill. Ctnr.
Colonialzucker. Der Centner Rübenzucker steuert jetzt (13z Ctnr. k 6
Sgr. =) 2§ Thlr. oder selbst 15 Ctnr. gerechnet k 6 Sgr. — 3 Thlr.
gegen 5 Thlr. Zoll. Selbst wenn man den Verlust nach dieser Diffe-
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Weise, also jetzt zu 2^ Thlr., resp. 2 Thlr. per Ctnr., und damit zu
hoch berechnet, so kann die Rübenzuckerindustrie diese z Mill, noch pro-
duciren ohne den Überschuß (nach der letzten Abrechlurng) zu absorbiren
und die Soll-Einnahme zu gefährden. Da aber der Verlust per Cent
ner nicht so groß ist, so wird immer noch ein Überschuß paradiren,
auch wenn für den Zucker-Consum in seinem bisherigen Umfange kein
Thaler Zoll mehr tu die Zollvereinskasse fließt. Außerdem taun der
Rübenzuckerindustrie bei steigendem Kopf-Consum das ganze Plus der
Production zufallen, ohne daß eine Erhöhung des Steuersatzes möglich
ist. Mit jedem Mehr-Centner Rübenzucker aber, an dessen Stelle sonst
Colonialzucker consumirt fein würde, steigert sich von Neuem der Ver
lust der Zollvereinskasse, das hierum cessans derselben. — Daß die
niedrige Soll-Einnahme regelmäßig nicht bloß gedeckt, sondern auch über
schritten werden wird, damit ist den Finanzen noch wenig gedient, weil
sie nicht bekommen, was ihnen gebührt, und was sie erlangen könnten,
auch ohne die Existenz der Rübenzuckerindustrie zu bedrohen.
Während säst überall im Zollverein Mehr-Einnahme zur Deckung
der erhöheten Staats-Ausgaben nöthig und eine Hebung der gemeinsa
men Zoll- und Rübensteuer-Jntraden bei der Schwierigkeit der Erhö
hung der direkten Steuern höchst wünschenswerth ist, haben die contra-
hirenden Zollvereins-Staaten auch für die Zukunft eine unbestimmte
Einbuße zu übernehmen kein Beoenken getragen. —
Der Vertrag ist weit davon entfernt, für den von ihm selber pro-
klamirten Grundsatz, der Rübenzuckerindustrie den nöthigen Schutz zu
gewähren und doch die finanziellen Interessen des Zollvereins nicht zu
gefährden, den richtigen Weg der Ausführung gefunden zu haben.