Erster Abschnitt.
Naturgemäße Wirkungssphäre -er Actien-Gesellschaften.
Das moderne Instituât der Actien-Gesellschaften beruht seinem
Wesen nach auf einem sehr alten und sehr einfachen Axiome, in
Wahrheit auf einem Gesetze der Natur — der höheren Macht —
caeteris paribus ■— vereinter Kräfte. Aber es ist darum gewiß
nicht weniger eine sinnreiche Einführung dieses Gesetzes — das nun
mehr zum Prinzipe wird — in das praktisch-handelspolitische und
volkswirthschaftliche Leben der Völker. Es ist gleichsam eine me
thodische Ansamnllung einer größeren oder geringeren Zahl kleiner
bisher getrennter und sich selbst überlassener Bäche, die bis dahin
en lived er ini Sande sich spur- und thatenlos verliefen, oder in ihren
beschränkten Ufern nur ein spärliches Leben zu fristen vermochten,
út ein gemeinsames Bett, zu ein ein einzigen Strome; eine Vereini
gung niid Belebung schlummernder Kräfte zu einem nlächtigen Gan
zen, großer Dinge fähig zum Wohl oder zum Wehe. Ob mehr 311m
wirren oder zum Anderen, das wird wesentlich bedingt sein burd;
bie Richtung, die dieser Strom in seinem ferneren Laufe nimmt.
Seinem eigenen ungewißen und ungeregelten Laufe ohne bestiminte
Richtung überlassen, wird er voraussichtlich mehr zerstören, als be
fruchten, mehr schaden, als nützen. Es kommt daher darauf an,
diesen in Gestalt der Actien-Gesellschaften auftretenden vereinten
Capitalien in legislativem Wege eine Bahn anzuweisen, die, während
sie der Benutzung und Entwicklung ihrer Kräfte den freiesten Spiel-
raum läßt, dennoch geeignet ist, vor jenen Uebeln, die nur zu leicht
ñus dein Bewußtsein und der Fülle selbst der eigenen Kraft er
wachsen, zu bewahren itub ihnen möglichst vorzubeugen.
Aktien-Gesellschaften England«. 1