Full text : Ueber einige Verwaltungseinrichtungen und das Tarifwesen auf den Eisenbahnen Englands

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Personentarife.

Missbrauch,
des  Verkaufs  an
an  einen  Andern.

Missbrauch  der
wieder  liolien
Benutzung.

Was  den  Missbrancli  des  Verkaufs  an  eine  andere  Person
zum  Zweck  der  Rückfahrt,  betrifft,  so  mindert  sich  der  Anreiz
dazu  allerdings  von  selbst  mit  dem  geringen  Betrage  der  Preis-Ermässigung,
  und  wo  gar  keine  solche  gewährt  wird,  fällt  er
ganz  weg,  oder  liegt  in  dem  Verkauf  kein  Nachtheil  für  die
Eisenbahn.  Dazu  kommt,  dass  in  England  die  Unübertragbarkeit ­
  der  Retourbillets  ausdrücklich  ausgesprochen  und  bahnpolizeilich
  mit  Geldstrafe  bis  zu  40  Mark  bedroht  ist,  'ver
ein  Retourbillet  an  einen  Andern  verkauft  oder  zu  verkaufen
versucht,  ebenso  wie  der,  welcher  es  kauft  beziehungsweise
darauf  die  Rückreise  macht  oder  zu  machen  versucht.
andere  gefährlichere  Missbrauch  der  wiederholten  Benutzung
wird  indess  hierdurch  nicht  berührt.  Wenn  er  trotz  del
längeren  Geltungsfrist  selten  vorkommt,  so  wird  dei
Grund  in  der  schon  mehrfach  erwähnten  zweckmässigen^^
Billetcontrole,  durch  Beamte  der  Stationen  d.  h.  durch
mindestens  zwei  an  verschiedenen  Orten  befindliche  und
mit  einander  nicht  in  persönliche  Berührung  tretende  Pe^'
sonen,  sowie  zu  einem,  wenngleich  geringem  Th  eil  auch
in  der  formellen  Einrichtung  der  Retourbillets  zu  finden  sein-Dieselben
  bestehen  nämlich  aus  zwei  Hälften,  von  denen  die
eine  für  die  Hinfahrt,  die  andere  —  mit  R  bezeichnet
für  die  Rückfahrt  gilt.  Jede  von  beiden  wird  wie  ein  Einzeh
billet  behandelt,  und  die  für  die  Hinfahrt  geltende  auf  der
Endstation  derselben  abgebrochen  und  abgenommen.  Die  b®*
der  deutschen  Nichtabnahme  auf  der  Hinfahrt,  vorhandene
Möglichkeit,  das  Billet  unter  Fälschung  des  Zug-  und  DatuiU'
Stempels  auch  für  die  Hintour  nochmals  zu  benutzen,  ^did
hierdurch  vermieden.
Abstempelung  der  Retourbillets  bei  der  Rückfabif
findet  nicht  statt,  da  weitere  Sicherheitsmassregeln  sich
nicht  als  nothwendig  erwiesen  haben,  und,  wie  schon  diß
häufige  Ausgabe  von  Retourbillets  ohne  Preisermässignn^
darthut,  gerade  auf  die  Bequemlichkeit,  dass  der  Reisend®
            
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