IX. MARKTORGANISATIONEN U
Monats®), per Arrangement. Dies hat den Vorteil, daß an diesen Abrechnungstagen
die Ablieferung und Übernahme einer‘ großen Anzahl
von Börseschlüssen und auch deren Bezahlung zusammenfällt,
von denen die Mehrzahl durch Kompensation erfüllt werden kann.
Zur Durchführung dieser Abrechnung bestehen an den Effektenbörsen
besondere Liquidationseinrichtungen, die entweder nur die. Kompensation
der Effekten (Stückeliquidation) oder diese in Verbindung
mit der Kompensation der Beträge besorgen. Die Erfüllung der Zeitgeschäfte
erfolgt daher mittelbar.
Der Vorgang bei dieser Liquidation an den kontinentalen. Börsen.
beginnt daher grundsätzlich damit, daß an einem bestimmten
Tage jeder Kontrahent die in. einem Effekt getätigten Abschlüsse
dem Liquidationsbureau aufgibt; dieses ermittelt auf Grund dieser
Aufgaben die tatsächlich zu liefernden Stückesaldi und gibt jenen,
die per Saldo zu liefern haben, die Adressen derjenigen bekannt,
die per Saldo zu übernehmen haben. Besteht bei der Liquidationseinrichtung
auch ein Effektengiroverkehr (s. S. 56), so tritt an die
Stelle der effektiven Lieferung die Übertragung von einem Effektendepot
auf das andere. Vielfach ist diese Stückeliquidation mit der
Kompensation der Beträge verbunden; in diesem Falle wird von
der Börseleitung, da nur gleiche Größen kompensiert werden können,
ein einheitlicher Liquidationskurs für jedes Effekt festgesetzt, zu dem
die effektiven Lieferungen abgerechnet werden; ist der Liquidationskurs
höher als der Kurs, zu dem die Übernehmer wirklich zu übernehmen
haben, so vergüten sie den Mehrbetrag an das Liquidationsbureau,
im umgekehrten Fall erhalten sie den Fehlbetrag von diesem
ausbezahlt. Ebenso zahlen jene, die Stücke weder zu übernehmen,
noch zu liefern haben, an das Liquidationsbureau die
Kursdifferenzen ein, bzw. erhalten sie von diesem ausbezahlt. Eine
der ältesten dieser Liquidationseinrichtungen ist das Arrangementbureau
des Wiener Giro- und Kassenvereins (s. S. 289).
An den englischen und an den amerikanischen Börsen werden
zumeist auf Namen lautende Effekten gehandelt, zu deren Übertragung
der deed of transfer erforderlich ist. Hier muß die Liquidation
mit der raschen Ermittlung des letzten Käufers beginnen, auf dessen
Namen die Effekten zu übertragen sind. Diesem Zwecke dient das
sogenannte Ticketverfahren; der letzte Käufer übergibt an dem
bestimmten Tage die delivery notice seinem Verkäufer, der sie wieder
an seinen Verkäufer weitergibt usf., bis zum ersten Verkäufer,
6) An manchen Börsen, so an der Börse zu Berlin, wird auch zu einem
bestimmten Termin mit „täglicher Lieferung‘ oder „auf Ankündigung“
gehandelt, z. B.: „per ultimo April täglich‘, das heißt der Käufer hat
täglich das Recht, auch vor Ende April die Lieferung zu verlangen, der Zusatz
„auf Ankündigung‘ gibt dieses Recht dem Verkäufer.
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