thumbs: Anfangsgründe der Volkswirtschaftslehre

Kapitel V. 
Pacht und Leihen auf Zins. 
Pacht. Der Verkauf, die Schenkung, die Verschreibung 
(oder, wie die Rechtsgelehrten sagen, die /Güterübertragung 
zwischen Lebenden oder durch den Tod) sind nicht die einzigen 
Wege eines Eigentümers, über seine Habe zu verfügen. Es 
ist möglich, daß er sich von seinem Besitz nicht endgiltig 
trennen will. 
Nehmen wir an, er besitze ein Stück Land: es ist denkbar, 
daß er es aus verschiedenen Gründen behalten will — weil es 
ein Familienerbstück ist, das er seinen Kindern hinterlassen soll, 
weil dieses Gut seinen Vorfahren den Namen gegeben hat, 
weil es ihm im gegenwärtigen Augenblick zu seiner Wahl als 
Abgeordneter verhilft — daß er aber trotz alledem das Land 
nicht selbst ausnutzen kann. In diesem Falle leiht er sein Land 
an einen Ackerbauern aus, er gibt es ihm in Pacht, das heißt, 
er tritt einem andern für einen gewissen Zeitraum sein Recht 
ab, die Sache zu benutzen und zu genießen, mit der Auflage an 
den Pächter, dem Eigentümer einen bestimmten Teil der Er 
zeugnisse oder ihren Gegenwert in Geld abzuliefern. Die 
erste dieser beiden Arten ist die Halbscheidpacht 
(rnötazm§e), die zweite der Pachtvertrag (bail ä ferme) im 
eigentlichen Sinne. Beide Arten sind sehr hohen Datums. 
Dieselben Umstände können offenbar auch bei dem Eigen 
tümer von Kapitalien, sei es nun in natura oder in Geld, 
sich einstellen; er hat vielleicht nicht die Möglichkeit oder die 
Absicht, sie sofort für seinen eigenen Bedarf zu benutzen — in 
diesem Falle leiht er sie denen, die sie wünschen — sie werden 
natürlich nicht fehlen — und zwar ebenfalls mit der Auflage, 
ihm einen Mietspreis zu zahlen, das sind die Zinsen. 
Diese Art der Verwendung seines Besitzes scheint auf den 
ersten Blick nur Vorteile für jedermann zu bieten.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.