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Diese Zollsätze wurden aber durch das Gesetz vom
22. Mai 1885 sehr namhaft erhöht, und zwar wird von da ab
entrichtet:
pro 100 kg Weizen und Roggen 3.— Mk.
„ 100 „ Hafer und Gerste 1.50 „
„ 100 „ der anderen Getreidegattungen . 1.— „
„ 100 „ Mehl (überhaupt Mühlenfabricate) 7.50 „
Die Abnahme des Getreideexportes nach Deutschland
in Folge der ersten und ganz besonders der zweiten Zoll-
fixirung zeigt sich in der Differenz der Exportziffern für die
Siebziger-Jahre und die ihnen folgenden letzten Jahre. Unser
Cerealien- und Mehlexport nach Deutschland betrug:
In Metercentnern
Durch- I
schnittlich,
.d.Jahren
1876—79
1878
1880
Abnahme im
Jahre 1880 gegen
1878
absolut
Metercentner
in Pro-
centen:
An Getreide und
Hülsenfrüchten
überhaupt . .
" u. z. Weizen
Roggen
Gerste
Malz .
Hafer .
Mais .
Andere Getreide
gattungen .
Hülsenfrüchte
Mehl
Andere Mahlpro-
ducte . . . .
9,794.640
3,167.626
1,325.060
2,441.589
622.606
957.522
887.951
57.352
434.937
937.064
10,316.674 4,283.053 0 033621
4,201.616 832.631
872.614 634.418
2,923.854 1,514.728
581.466 334.358
869.981 574.476
420.604 194.723
3,368.985
238.09f>
1.409.126
247.108
285.500
225.881
53.456
403.183
1.254.138
41.627
156.192
226.164
45.448
54.859 46.805
58-5
80-2
27-3
48-2
42-5
33-2
537
11.929 22-3
246.991 «12
1.024.974 81'9
8.054 14 7
Bei genauerer Durchsicht dieser Ziffernfolge wird die
sehr hohe procentuelle Abnahme des Getreideexportes
von 58‘5 Procent, des Mehlexportes von 81*9 Procent
auffallen. Noch drastischer aber zeigt sich die Wirkung
der Getreidezollerhöhung des Jahres 1885.