nur durch Auflösen in Spannungen höherer Ordnung begegnet
werden kann.
Beteiligt an einer Arbeitsgemeinschaft sind somit zwei große
Gruppen: einmäl die am Resultat der wissenschaftlichen Arbeit
irgendwie Interessierten, also die Behörden, die privatwirtschaftlichen
Unternehmungen, die nationalen und internationalen
Verbände aller Art, — zweitens die wissenschaftlichen Arbeiter
selber, die staatlichen oder privaten Lehr- und Forschungsinstitute
usw.
Die ersteren, die Behörden und die Privatwirtschaft, der
„Staat und die Wirtschaft“ müssen als praktische oder wissenschaftliche
Anreger der Einzelarbeiten die Mittel dazu stiften
und das Material zugänglich machen, — die anderen sollen dafür
und damit arbeiten.
Stifter und Arbeiter, Kapital und Wissenschaft, sollen sich also
in unserer Arbeitsgemeinschaft zusammenfinden, und zwar nicht
in einem irgendwie abhängigen Beamtenverhältnis, — das ergäbe
ja wieder nur sogenannte „bestellte Arbeit“, sondern eben
auf dem möglichst objektiven Boden der Wissenschaft. Die neuzeitlichen,
unabhängigen Forschungsinstitute verschiedener Art
und ihre Ergebnisse sind die Vorbilder hierfür.
Diese Verhältnisse bedingen unsere nächsten organisatorischen
Schritte.
Nachdem der Aufruf vom September 1927 einen gewissen
Mitgliederstamm geschaffen und diese Programmschrift unsere
Ziele und Wege erläutert und begründet hat, soll aus der Mitte
der alsdann vorhandenen Mitgliederschaft heraus ein veranty