Full text : Die Wirkung der Getreidezölle

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gänzung  der  unzulänglichen  eigenen  Weizenproduktion  eines  Theiles
von  Südwestdeutschland  zu  vermitteln  und  damit  es  diese  erfülle,
muss  sich  für  seine  Kaufleute  aus  der  Weizeneinfuhr  ein  gewisser
durchschnittlicher  Gewinn  ergeben  und  die  Konkurrenz  wird  den
Preis  im  Grossen  und  Ganzen  mit  Rücksicht  auf  diesen  erforderlichen ­
  Gewinn  regeln.  Die  ungewöhnlichen  örtlichen  Preisbewegungen, ­
  die  auf  den  relativ  selbständigen  Märkten  entstehen,  werden
namentlich  durch  speculative  Anhäufung  und  Zurückhaltung  grosser
Lagervorräte  oder  durch  das  erzwungene  Losschlagen  solcher  Vorräte ­
  verursacht.  Aber  auch  ein  von  anderen  abweichendes  günstiges ­
  oder  ungünstiges  Ernteergebniss  in  dem  Bezirke  des  Handelsplatzes ­
  kann  bedeutende  örtliche  Preisverschiebungen  erzeugen.
Getreide  ist  immerhin  ein  schwerbewegliches  Massengut  und  wenn
in  einem  bestimmten  Bereiche  eine  nicht  vorgesehene  Lücke  in  der
Versorgung  schnell  ausgefüllt  werden  soll  oder  ein  angesammelter
Vorrat  sich  als  überflüssig  erweist,  so  können  solche  Conjunkturen
zeitweilig  sehr  eingreifend  auf  den  örtlichen  Markt  wirken.  Namentlich ­
  wirkt  ein  ungewöhnlicher  Bedarf  sehr  energisch  auf  den  Preis,
wenn  in  dem  Bezirke  eine  grosse  Stadt  zu  versorgen  ist.  Eine
solche  Stadt  bedingt  in  dem  zu  ihr  gehörenden  Marktbezirke  eine
besondere  Preisbildung.  Denken  wir  uns  z.  B.  zwei  Bezirke  von
gleicher  Grösse  und  gleicher  Einwohnerzahl,  die  beide  ihren  Getreidebedarf ­
  selbst  zu  decken  vermögen.  Aber  in  dem  einen  soll
die  Bevölkerung  in  Dörfern  und  kleinen  Städten  in  ziemlich  gleichmässiger
  Verbreitung  vertheilt,  in  dem  anderen  aber  zur  Hälfte  in
einer  grossen  Stadt  concentriert  sein.  In  dem  ersteren  wird  also
das  Getreide  ohne  erhebliche  Transportkosten  zu  den  überall  in  der
Nähe  der  Produzenten  wohnenden  Verzehrern  gelangen,  in  dem
anderen  Falle  müssen  alle  Ackerbaugebiete  des  Bezirkes  einen
Theil  ihres  Getreideertrags  an  die  Stadt  abliefern  und  zwar  zu  einem
Preise,  der  auch  noch  die  Transport-  und  Handelskosten  für  denjenigen ­
  Theil  deckt,  der  aus  der  grössten  Entfernung  zugeführt
wird.  Es  ist  leicht,  dieses  Schema  unter  besonderen  Annahmen
weiter  auszuführen,  im  Allgemeinen  aber  darf  man  schliessen,  dass
eine  grosse  Stadt  örtlich  einen  besonderen  vertheuernden  Einfluss
auf  die  Getreidepreise  ausübt,  und  diese  Folgerung  gilt  in  noch
weiterer  Verallgemeinerung  auch  für  jeden  dicht  bevölkerten  Markt-
            
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