Full text: Die Wirkung der Getreidezölle

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bezirk, der einen bedeutenden Bruchtheil seines Getreidebedarfs von 
aussen beziehen muss. 
Die örtlichen Preisunterschiede bringen es nun mit sich, dass 
die Einfuhr von verzolltem ausländischem Getreide häufig in der 
selben Zeit auf gewissen Märkten möglich ist, auf anderen aber 
nicht. Es wird also keineswegs der ganze Getreideverbrauch Deutsch 
lands um den vollen Zollbetrag vertheuert, vielmehr steht der Preis 
in der längsten Zeit des Jahres auf den meisten Märkten so, dass 
fremdes Getreide nicht mit Vortheil eingeführt werden kann. Die 
Einfuhr desselben wird meistens nur vorübergehend und mit Be 
nutzung besonderer günstiger Gelegenheiten möglich. Namentlich 
kommen ihr die zeitlichen Schwankungen der Getreidepreise 
zu statten, deren Ausnutzung Sache der Speculation ist, und zwar 
hauptsächlich der reellen, mit genügendem Kapital arbeitenden 
Speculation. Vergleicht man die Getreidepreise in den zollfreien 
Niederlagen eines Einfuhrhafens mit den gleichzeitig an einem 
grösseren Binnenmärkte geltenden, so wird man selten eine Diffe 
renz finden, welche ausreichte, um den Zoll und die Transportkosten 
nach dem letzteren zu decken und noch den normalen Handels 
gewinn übrig zu lassen. Blickt man aber einige Monate weiter zurück, 
so stösst man häufig auf einen Preis des unverzollten Getreides, bei 
dem die Einfuhr desselben gegenwärtig mit Vortheil möglich wäre. 
Wer also damals in dem Einfuhrplatz Vorräthe zum Tagespreise 
gekauft und auf Lager gebracht oder zu einem wenig abweichen 
den Preise einen Kauf auf Lieferung in der Gegenwart abgeschlossen 
hat, kann diese Waare jetzt trotz des sie belastenden Zolles mit 
Gewinn auf dem inneren Markte verkaufen. An den Handelsplätzen 
solcher Gebiete, die nothwendig einer Zufuhr von aussen bedürfen, 
können solche speculative Geschäfte mit grosser Sicherheit gemacht 
werden. In den nächsten Monaten nach einer befriedigenden Ernte 
steht dort in der Regel der Preis des inländischen Getreides so 
niedrig, dass die Differenz gegen den gleichzeitig für das unver 
zollte ausländische geltende die Einfuhr nicht gestattet. Aber im 
folgenden Frühjahre sind die Vorräthe knapp geworden, und da 
zur Deckung des Bedarfs eine Einfuhr unumgänglich ist, so muss 
der Preis — gewöhnlich im Laufe der Monate April bis Juli — so 
weit steigen, dass der Verkauf des auswärtigen verzollten Getreides
	        
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