130 Capitel V.
hat also ohne Zweifel das Geld in dem betrefl’endeii
Lande eine Veränderung' im Werthe erlitten, daher
auch der Export resp. Import von Edelmetall in diesem
Falle nicht sowohl den Charakter einer blossen Zahlung,
als vielmehr den Charakter einer selbständigen
Handelsoperation oder Spekulation, d. h. eines Exportes
resp. Importes von Waare, an sich trägt
Und mit Rücksicht hierauf kann man also in der That
von einem Einfluss der Menge des Geldes auf den Werth
des Geldes in jedem Lande reden. Allein erstens ist
es doch immer nur, wie gesagt, die Menge des Geldes
oder Goldes resp. Silbers überhaupt (bullion), nicht
gen (oder vielmehr, wenn wir uns an die englische Wechselnotirung
halten: fallen) werden.
66) Diese durch den vergleichsweisen Stand des Diskontos
hervorgerufene Aus- oder Einfuhr von Edelmetall ist jedoch nicht
mit der Uebertragung von Kapital überhaupt oder zum Zweck der
Veranlagung aus einem Land in das andere zu verwechseln , die
in dem vergleichsweisen Stand des Börsenzinsfusses ihren Grund
hat und sich zunächst in einem Import resp. Export von Effecten
äussert ; denn Kapital kann auch in der Gestalt von Waaren aus
einem Lande in das andere übertragen werden. Ob Kapital in
der Gestalt von Geld oder aber in der Gestalt von Waaren aus
einem Lande in das andere geht, das hängt von den jeweiligen
Conjunkturen, d. h. einerseits vom Stand des Diskontos, andererseits
von dem Preisstande der betreffenden Waaren, ab.