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Capitel I.
von Haus aus nur ein Object der, aus dem ästhetischen
Wohlgefallen hervorgegangenen, Werthschätzung
waren, und nichts weiter. Bei einem derartigen Artikel
kann also auch, wenigstens von Haus aus, weder
die Hingabe, noch die Annahme als Mittel des Entgeltes
durch einen Uebertluss resp. Mangel daran bedingt
oder beschränkt sein. Vielmehr muss bei einem derartigen
Artikel sowohl die Hingabe als die Annahme in
Jedem einzelnen Falle naturgemäss eine ganz unbedingte
und uneingeschränkte sein. Auf diese Weise
bildet also, wie man sieht, gerade derjenige Umstand,
welcher auf den ersten Blick das Phänomen des Metallgeldes
so räthselhaft, ja fast unerklärlich erscheinen
Hess, der Umstand nämlich, dass die Edelmetalle als
solche kein eigentliches Bedürfniss befriedigen, sondern
ziemlich überflüssige und unnütze Dinge sind, einen
wesentlichen Erklärungsgrund mit für die Thatsache,
um die es sich handelt, wenn auch ohne Zweifel nur
in Verbindung mit allen jenen anderen, bereits oben
erwähnten Eigenschaften, da man ja sonst nicht begreifen
würde, wie es kommt, dass gerade die Edelmetalle
und nicht z. B. auch die Edelsteine Geld werden
konnten. Jene unmittelbare und lebendige Empfindung
für die Schönheit oder den stofflichen Heiz
der Edelmetalle mag allerdings, wie ich mir nicht ver-