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Oranjefluß bis zum Kunene, erstreckt sich das deutsche Küsten
gebiet, und eine Ländermasse von vielleicht 20 000 deutschen
Quadratmeilen, mehr als die doppelte Größe Deutschlands, wird
in unseren Atlanten als deutsches Gebiet dort getennzeichnet.
Schon vor den Schritten an der südwestafrikanischen Küste
hatte die deutsche Reichsregierung durch Nachtigal im mitt
leren Westafrika Besitzergreifungen vollzogen. Verhand
lungen mit Hamburger und Bremer Firmen, die seit langen
Jahren beträchtliche Handelsumsätze in jenen Gebieten hatten,
waren vorausgegangen. An mehreren Stellen wurde die
Flagge gehißt, doch schließlich gegenüber einer Einsprache Frank-
reichs nur Togoland an der Sklavenküste als eigentliches
Schutzgebiet aufrecht erhalten. Bedeutender gestalteten sich die
Erwerbungen an der Biafrabuchd, wo das Kameruner Gebiet
mit Hinterland erworben ititb unter deutsche Oberhoheit gestellt
wurde. Im Unterschiede vori Südwestafrika handelte es sich
hier nicht um den Schutz von deutschen Interessen, die erst
geschaffen werden sollten, sondern um solche, die bereits seit
Jahrzehnten vorhanden waren. Die in Betracht kommenden
großen Hamburger Häuser unterstützten denn auch das Bor
gehen der Reichsregieruug nach Kräften. Es ward ein Han
seatisches Syndikat gebildet, das der Regierung mit Rat zur
Seite stehen sollte. Man bot ihm auch die politische Ver
waltung der erworbenen Schutzgebiete an, doch das Syndikat
lehnte begreiflicherweise ab. Unmöglich können heute, wo ein
außerordentlicher Wettbewerb den Welthandel drückt und Mono
pole nirgends mehr zulässig sind, Kaufleute kolonialpolitische
Aufgaben übernehmen und für solche den Verdienst ihrer Arbeit
aufwenden. Unter diesen Verhältnissen sah die Reichsregierung
sich gezwungen, im Kamerun- und Togogebiete sofort eine
koloniale Verwaltung einzusetzen, so daß man diese Gebiete
als Reichs-, oder wohl richtiger als Kron-Kolonieen bezeichnen