Full text : Grundsätze der Volkswirtschaftslehre

XX

Jnhaltsverzeichniß.

und  unbestimmte  Lohnbezüge.  —  Lohneinkommen.  —  Lohnraten.  —  Von  welchen  Umständen ­
  der  wirkliche  den  Arbeitern  durch  ihre  Löhne  gewährte  Nutzen  abhängt.  —-Maximallöhne.
  —  Minimallöhne.  —  Besondere  Umstände,  welche  die  verhältnißmäßige
Niedrigkeit  gewisser  Entlohnungen  begreiflich  erscheinen  lassen.  —  Unbegründetheit  der
Theorie  von  einem  Streben  der  Löhne  nach  Nivellirung  oder  der  Existenz  von  Normal»
löhnen,  sowie  der  Anschauung,  daß  alljährlich  ein  bestimmter  Theil  des  Nationaleinkommens ­
  zur  Entlohnung  der  productiv  thätigen  Individuen  verwendet  werde  S.  329
bis  340.
Fünftes  Kapitel.  Die  Reichen  und  die  Armen.
Beträchtliche  Vermögensunterschiede  bilden  eine  Vorbedingung  für  das  Bestehen
civilisirter  Zustände.  —  Der  Reichthum  hat  das  Vorhandensein  einer  dienenden  Klasse
zur  Voraussetzung.  —  Die  einzelnen  Entstehungsursachen  von  Reichthum  und  Armut.
—  Das  christliche  Sittengesetz  erkennt  das  Nebeneinanderlebcn  von  Reichen  und  Armen
als  berechtigt  an.  —  Vor  langer  Zeit  bei  der  Erwerbung  des  Reichthums  begangene
Ungerechtigkeiten  sind  nicht  mehr  gutzumachen.  —  Nothwendigkeit  der  Anerkennung
einer  Verjährung  S.  341—349.
Sechstes  Kapitel.  Die  Berechtigung  des  Reichthums.
Die  Ungleichheit  der  Vermögensverhältnisse  ist  eine  Consequenz  des  Naturrechts.
—  Verschiedene  Rechtfertigungsgründe  des  Reichthums.  —  Die  Pflichten  der  Reichen
und  Wohlhabenden  gegen  die  Armen,  insbesondere  aber  gegen  ihre  Arbeiter  und  Dienstleute. ­
  —  Beispiele  aus  der  Geschichte.  —  Ist  ein  staatliches  Eingreifen  in  die  Lohnregulirung ­
  möglich  und  rathsam?  —  Ein  solches  Eingreifen  wird  vermuthlich  nicht  stattfinden, ­
  wenigstens  nicht  im  allgemeinen.  —  Die  in  den  Verhältnissen  eines  großen
Theiles  des  Arbeiterstandes  eingetretene  Besserung.  —  Großbritannien.  —  Frankreich,
insbesondere  die  Enquete  des  Jahres  1892  betreffend  die  Lage  der  Arbeiter  im  Seinedepartement. ­
  —  Deutschland.  —  Belgien.  —  Die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.
—  Wohlsahrtseinrichtungen  der  Unternehmer  in  Frankreich,  Deutschland,  Oesterreich
und  Belgien.  —  Dank  einerseits  dem  Eintreten  der  Arbeiter  für  ihre  Interessen  und
andererseits  dem  Rechtsgefühl  und  Wohlwollen  der  Unternehmer  ist  eine  weitere  Besserung ­
  der  Lage  der  Arbeiterschaft  auch  in  Zukunft  wahrscheinlich.  —  Auf  einen  Lohn,
der  ihnen  den  Unterhalt  einer  Familie  ermöglicht,  haben  indeffen  die  Arbeiter  auf  Grund
der  Principien  der  iustitia  distributiva  keinen  Anspruch,  ebensowenig  wie  auf  einen
Antheil  am  Unternchmergewinn.  —  Papst  Leos  Xlll.  Verlautbarungen  über  die  staatliche ­
  Einmischung  in  die  Lohnverhältnisse  S.  350—377.
Siebentes  Kapitel.  Die  auf  dem  Feudalprincip  und  die  auf  der  persönlichen
Unfreiheit  aufgebaute  sociale  Ordnung.
Unterscheidung  von  fünf  hauptsächlichen  Organisationsformen  der  Culturvölker.
—  Der  Feudalismus  mit  der  Hörigkeit.  —  Die  auf  der  persönlichen  Unfreiheit  beruhende ­
  Ordnung  des  Zusammenlebens.  —  Die  Sklaverei.  —  Die  Leibeigenschaft.  —
Die  Verwerflichkeit  beider  Arten  von  Abhängigkeitsverhältniffen  und  die  begleitenden
Nachtheile.  —  Die  Entstehung  der  Sklaverei  S.  377—386.
Achtes  Kapitel.  Die  genossenschaftliche  Form  der  Socialordnung.
Das  Wesen  dieser  Gestaltung  der  socialen  Beziehungen.  —  Vier  Hauptarten  derselben. ­
  —  Die  Zünfte  und  die  Gilden  des  mittelalterlichen  Europa  und  der  unmittelbar
            
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