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Jnhaltsverzeichniß.
und unbestimmte Lohnbezüge. — Lohneinkommen. — Lohnraten. — Von welchen Umständen
der wirkliche den Arbeitern durch ihre Löhne gewährte Nutzen abhängt. —-Maximallöhne.
— Minimallöhne. — Besondere Umstände, welche die verhältnißmäßige
Niedrigkeit gewisser Entlohnungen begreiflich erscheinen lassen. — Unbegründetheit der
Theorie von einem Streben der Löhne nach Nivellirung oder der Existenz von Normal»
löhnen, sowie der Anschauung, daß alljährlich ein bestimmter Theil des Nationaleinkommens
zur Entlohnung der productiv thätigen Individuen verwendet werde S. 329
bis 340.
Fünftes Kapitel. Die Reichen und die Armen.
Beträchtliche Vermögensunterschiede bilden eine Vorbedingung für das Bestehen
civilisirter Zustände. — Der Reichthum hat das Vorhandensein einer dienenden Klasse
zur Voraussetzung. — Die einzelnen Entstehungsursachen von Reichthum und Armut.
— Das christliche Sittengesetz erkennt das Nebeneinanderlebcn von Reichen und Armen
als berechtigt an. — Vor langer Zeit bei der Erwerbung des Reichthums begangene
Ungerechtigkeiten sind nicht mehr gutzumachen. — Nothwendigkeit der Anerkennung
einer Verjährung S. 341—349.
Sechstes Kapitel. Die Berechtigung des Reichthums.
Die Ungleichheit der Vermögensverhältnisse ist eine Consequenz des Naturrechts.
— Verschiedene Rechtfertigungsgründe des Reichthums. — Die Pflichten der Reichen
und Wohlhabenden gegen die Armen, insbesondere aber gegen ihre Arbeiter und Dienstleute.
— Beispiele aus der Geschichte. — Ist ein staatliches Eingreifen in die Lohnregulirung
möglich und rathsam? — Ein solches Eingreifen wird vermuthlich nicht stattfinden,
wenigstens nicht im allgemeinen. — Die in den Verhältnissen eines großen
Theiles des Arbeiterstandes eingetretene Besserung. — Großbritannien. — Frankreich,
insbesondere die Enquete des Jahres 1892 betreffend die Lage der Arbeiter im Seinedepartement.
— Deutschland. — Belgien. — Die Vereinigten Staaten von Amerika.
— Wohlsahrtseinrichtungen der Unternehmer in Frankreich, Deutschland, Oesterreich
und Belgien. — Dank einerseits dem Eintreten der Arbeiter für ihre Interessen und
andererseits dem Rechtsgefühl und Wohlwollen der Unternehmer ist eine weitere Besserung
der Lage der Arbeiterschaft auch in Zukunft wahrscheinlich. — Auf einen Lohn,
der ihnen den Unterhalt einer Familie ermöglicht, haben indeffen die Arbeiter auf Grund
der Principien der iustitia distributiva keinen Anspruch, ebensowenig wie auf einen
Antheil am Unternchmergewinn. — Papst Leos Xlll. Verlautbarungen über die staatliche
Einmischung in die Lohnverhältnisse S. 350—377.
Siebentes Kapitel. Die auf dem Feudalprincip und die auf der persönlichen
Unfreiheit aufgebaute sociale Ordnung.
Unterscheidung von fünf hauptsächlichen Organisationsformen der Culturvölker.
— Der Feudalismus mit der Hörigkeit. — Die auf der persönlichen Unfreiheit beruhende
Ordnung des Zusammenlebens. — Die Sklaverei. — Die Leibeigenschaft. —
Die Verwerflichkeit beider Arten von Abhängigkeitsverhältniffen und die begleitenden
Nachtheile. — Die Entstehung der Sklaverei S. 377—386.
Achtes Kapitel. Die genossenschaftliche Form der Socialordnung.
Das Wesen dieser Gestaltung der socialen Beziehungen. — Vier Hauptarten derselben.
— Die Zünfte und die Gilden des mittelalterlichen Europa und der unmittelbar