Full text: Der Abschluß eines neuen Handelsvertrags zwischen Frankreich und dem Zollverein beleuchtet vom Standpunkte des Droguenhandels

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îer im Jahre 1864 zwischen Frankreich und dem deutschen Zollvereine ab 
geschlossene Handelsvertrag hat in Folge vielfacher Mängel, ans die wir seiner 
Zeit aufmerksam zu machen nicht unterlassen haben, den Erwartungen des 
deutschen Handels- und Fabrikstandes nur zum sehr kleinen Theile entsprechen 
können. Mag auch zugegeben werden, daß für den Zollverein der baldige Ab 
schluß und dainit der Eintritt in die Handelsverträge der westeuropäischen 
Staaten schon deshalb angezeigt war, um der damals in Frankreich begünstigten 
Industrie Englands und Belgiens keinen zu großen Vorsprung zu gewähren; 
mag man ferner zugestehen, daß der Abschluß eines Vertrags schon deshalb 
wünschenswerth war, damit der deutsche Handel bei seiner Ausfuhr nach Frank 
reich nicht mehr auf den indirekten Weg über England und Belgien angewiesen 
war; und ist endlich auch ein lebhafterer Verkehr zwischen Frankreich und dem 
Zollvereine seit dem Inkrafttreten des Vertrags nicht zu verkennen: so sind doch, 
wie die Handelsstatistik nachweist, die größeren Vortheile offenbar auf Seite 
Frankreichs geblieben, da nicht nur die durchschnittliche Ausfuhr des französischen 
Handels nach Deutschland ein stärkeres Wachsthum anzeigt, als die des Zoll 
vereins nach Frankreich, sondern auch von Frankreich aus vorwiegend Fabrikate 
mit ihreni höheren Ertrage an Eapitalrente, Arbeitslohn und Unternehmer 
gewinn bei uns eingeführt wurden, während der Zollverein für die französische 
Konsumtion vorzugsweise nur Rohstoffe und höchstens einige wenige Halb 
fabrikate zu liefern in der Lage war. 
Wenn trotzdem der deutsch-französische Handelsvertrag für einzelne Branchen 
und im Allgemeinen wohl auch für den Gesammtverkehr gewisse Vortheile ge 
bracht hat, so lag dies in der Hauptsache weniger an den geringen Ermäßigungen 
der französischen Eingangszölle, sondern in erster Linie an dem erheblichen
	        
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