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îer im Jahre 1864 zwischen Frankreich und dem deutschen Zollvereine ab
geschlossene Handelsvertrag hat in Folge vielfacher Mängel, ans die wir seiner
Zeit aufmerksam zu machen nicht unterlassen haben, den Erwartungen des
deutschen Handels- und Fabrikstandes nur zum sehr kleinen Theile entsprechen
können. Mag auch zugegeben werden, daß für den Zollverein der baldige Ab
schluß und dainit der Eintritt in die Handelsverträge der westeuropäischen
Staaten schon deshalb angezeigt war, um der damals in Frankreich begünstigten
Industrie Englands und Belgiens keinen zu großen Vorsprung zu gewähren;
mag man ferner zugestehen, daß der Abschluß eines Vertrags schon deshalb
wünschenswerth war, damit der deutsche Handel bei seiner Ausfuhr nach Frank
reich nicht mehr auf den indirekten Weg über England und Belgien angewiesen
war; und ist endlich auch ein lebhafterer Verkehr zwischen Frankreich und dem
Zollvereine seit dem Inkrafttreten des Vertrags nicht zu verkennen: so sind doch,
wie die Handelsstatistik nachweist, die größeren Vortheile offenbar auf Seite
Frankreichs geblieben, da nicht nur die durchschnittliche Ausfuhr des französischen
Handels nach Deutschland ein stärkeres Wachsthum anzeigt, als die des Zoll
vereins nach Frankreich, sondern auch von Frankreich aus vorwiegend Fabrikate
mit ihreni höheren Ertrage an Eapitalrente, Arbeitslohn und Unternehmer
gewinn bei uns eingeführt wurden, während der Zollverein für die französische
Konsumtion vorzugsweise nur Rohstoffe und höchstens einige wenige Halb
fabrikate zu liefern in der Lage war.
Wenn trotzdem der deutsch-französische Handelsvertrag für einzelne Branchen
und im Allgemeinen wohl auch für den Gesammtverkehr gewisse Vortheile ge
bracht hat, so lag dies in der Hauptsache weniger an den geringen Ermäßigungen
der französischen Eingangszölle, sondern in erster Linie an dem erheblichen