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Schritte, welchen ber Zollverein für die weitere Durchführung der Handels
freiheit nicht nur damals, sondern auch im Verlaufe der späteren Jahre wieder
holt betreten hat. Die Befreiung einer nicht geringen Anzahl von Artikeln von
jedem Zolle, die Ermäßigung vieler anderer noch bestehender Tarifpositionen,
also die ausgesprochene Tendenz der Vereinfachung des Tarifs und die all-
inälige Umwandlung der Schutzzolltheorie in das System der Finanzzölle: sie
sind es, denen in erster Linie der wachsende Verkehr zuzuschreiben ist. Da
letzterer der Zeit nach mit dem Jnslebentreten des deutsch-französischen Handels
vertrags zusammenfällt, so verwechselt man nicht selten Ursache und Wirkung
und schreibt jene Resultate antheilig auch den französischen Zollsätzen zu. Bei
eingehenderer Erwägung hat man sich dagegen bald zu überzeugen, daß die Ein-
wirkungen des Handelsvertrags fast vollständig der Parität entbehren. Die
deutschen Consnmenten erfreuen sich allerdings — Dank den ermäßigten Tarif
positionen des Zollvereins — des billigen Bezugs französischer Artikel und
haben durch stärkere Consnmtion den Verbrauch französischer Fabrikate gesteigert.
Handelt es sich dagegen um die Ausfuhr deutscher Artikel nach Frankreich, so
erstreckt sich in Folge des französischen Tarifs der erreichbare Absatz in der
Hauptsache nur ans die Rohstoffe und Halbfabrikate des deutschen Acker- nnb
Bergbaues, sowie auf vereinzelte Producte, in denen die deutsche Industrie jeder
anderen ausländischen Conenrrenz siegreich die Spitze bieten kann. In fast allen
anderen Handelsartikeln scheitert dagegen der Waarenumsatz mit Frankreich bald
an den hohen Tarifpositionen an und für sich, bald an dem Straßenzwange, der
für die ad valorem zu verzollenden Waaren vorgeschrieben ist, bald an den durch
den Tarif général für die Einfuhr über die Landgrenzen bestimmten sehr hohen
und gleich Prohibitionen wirkenden Differentialzottsätzen, bald an den weiteren
Unterschiedszöllen zwischen dem Tarif général und dem Tarif conventionnel
mit der umständlichen Beschaffung der Ursprungszeugnisse, bald an dem auf
die Spitze getriebenen Droit de préemption der französischen Donane, nicht
minder an den schwierigen und oft nicht durchführbaren Vorschriften des fran
zösischen Zollwesens, endlich an der Unklarheit und Unbestimmtheit des sranzösi-
schen Tarifs, der trotz übertriebener Speeialisirnng der einzelnen Waaren doch
sehr viele und große Lücken enthält und der willkührlichen Auffassung der Zoll
beamten viel zu weiten Spielraum läßt.
Es braucht kaum hervorgehoben zu werden, daß die deutsche Industrie und
der deutsche Handel im großen Ganzen den gleichen Erwerbsbranchen Frank
reichs ebenbürtig dastehen. Mag Frankreich auch in der Großartigkeit seiner
Capitalanlagen, in der exakteren Durchführung der Arbeitstheilung, wie ferner
in der zur See erleichterten Beschaffung vieler Rohstoffe einen Vorsprung vor
dem Zollvereine aufzuweisen haben, so wird derselbe durch unsere im großen
Durchschnitt niedrigeren Arbeitslöhne, durch misere billigeren Motoren (Wasser-
und Dampfkraft) so ziemlich ausgewogen, während in Bezug auf Intelligenz,
Geschäftsnmsicht, Rührigkeit und Streben nach fortschrittlichen Verbesserungen
die Chancen für den Geschäftsverkehr beider Nationen zuversichtlich gleich hoch