Full text : Die Volkswirthschaftslehre

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§  5.  6.  7.  Güter.  Erlangung  derselben.
Grlnngung  der  Güter.
§  6.
3)ic  alienile#»  «er,  wc%,  iniofem  sie  bergniiglid)
sind,  immer  wieder  erneuert  werden  müssen,  lassen  sich  sonach
keineswegs  beliebig  und  noch  weniger  mühelos  erlangen,
während  Jeder  doch  lediglich  diejenigen  zur  Befriedigung
seiner  Bedürfnisse  verwenden  kann,  über  die  er  ausschließlich
oder  wenigstens  gemeinschaftlich  mit  Anderen  zu  verfügen
vermag.
Unter  den  inneren  Gütern  sind  diejenigen,  welche  der  Mensch
angeboren  erhält,  z.  B.  natürliche  Anlagen  re.,  überhaupt  nicht
beliebig,  und  andere,  z.  B.  Kenntnisse,  erlernt  sein  wollende
Leistungsfähigkeiten  re.,  die  unter  Beschwerde  mit  Hilfe  der  Außenwelt ­
  errungen  werden  müssen,  nicht  mühelos  zu  erlangen.
Von  den  äußeren  Gütern  hingegen  Pflegen  neben  denjenigen
freien,  die  sich  nicht  überall  in  der  begehrten  Beschaffenheit  darbieten, ­
  oder  den  Menschen  ipcht  ohne  vorgängige  Bemühung,
z.  B.  Aussuchen,  Einsammeln  re.,  verfügbar  werden,  alle  beschränkt ­
  zugänglichen  gleichfalls  weder  beliebig  noch  mühelos  erlangbar ­
  zu  sein.
Ueber  die  Mehrzahl  der  äußeren  Güter  erlangt  der  sie
Bedürfende  vielmehr  nur  'dadurch  Verfügung,  daß  er  sich
dieselben  entweder  durch  eigene  Anstrengungen  unmittelbar
beschafft  oder  von  Anderen  mittelbar  verschafft,  und  somit
auf  diese  ober  jene  Weise  erwirbt,  d.  h.  mit  Aufopferung
von  Mühe  und  anderen  Gütern  verfügbar  macht.
8  7.
Unmittelbar  nun  sind  äußere  Güter  überhaupt  nur  beschaffbar: ­
  einerseits  durch  Oe  en  pati  on,  Entnehmung  und
Aneignung  freiwilliger  Naturgaben,  d.  h.  in  der  Natur  ohne
menschliches  Zuthun  entstandener  Befriedigungsmittel,  und
andererseits  durch  Produrti  on,  Hervorbringung  neuer
Güter  vermittelst  menschlichen  Zuthuns.
            
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