Object : Finanzwissenschaft

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5.  Buch.  Der  Staatskredit.

Form  der  Lebensversicherung  eine  Schuld  aufnimmt;  dies  geschah
namentlich  in  der  ersten  Periode  des  Aufkommens  der  Lebensversicherung. ­
  Die  Leibrente  lautet  entweder"  auf  bestimmte  Zeit,
oder  auf  unbestimmte  Zeit,  lebenslänglich.  Gegen  diese  Form  der
Staatsschuld  spricht  einerseits,  daß  die  Last  ganz  unbestimmt  ist,
dann  daß  sie  eigentlich  eine  Konsumtion  des  Kapitals  bedeutet.
Eine  Mittelstellung  zwischen  Tilgungs-  und  Rentenanlehen
nehmen  die  insbesondere  in  England  beliebten  terminable  annuities,
befristete  Renten  ein.  Hier  verspricht  der  Staat  nur  für  gewisse
Zeit  die  Zahlung  der  Rente,  nach  welcher  Zeit  die  Zahlung  aufhört, ­
  ohne  daß  eine  Rückzahlung  der  Schuld  erfolgt  wäre.  ^  Hier
wird  von  der  Auffassung  ausgegangen,  daß  vom  praktischen  Standpunkte ­
  für  die  meisten  Menschen  eine  gewisse  Zeit,  sagen  wir
hundert  Jahre,  gleich  sind  der  Ewigkeit,  d.  h.  das  Interesse  darübei
hinaus  gänzlich  aufhört;  ein  Papier,  das  für  hundert  Jahre  Zinszahlung ­
  verspricht,  hat  für  die  meisten  Menschen  denselben  Wert,
als  wenn  diese  Zahlung  ewig  dauern  würde.  Ein  solches  Papier
kann  der  Staat  daher  ebenso  günstig  placieren,  wie  eines,  das  ewige
Rente  gewährt  und  dabei  erspart  der  Staat  noch  die  Rückzahlung
der  Schuld.  Die  englischen  befristeten  Anlehen  lauten  gewöhnlich
auf  $9  Jahre.  Doch  ist  zu  bedenken,  daß  diese  Form  oft  nur  als
Accessorium  auftritt,  indem  der  Staat  z.  B.  3  Prozent  verspricht^  für
ewige  Zeiten  und  noch  1  Prozent  für  eine  gewisse  beschränkte  Zeit.
Gewöhnlich  hat  dies  den  Zweck,  daß  die  Beliebtheit  des  Papiers
erhöht  werde  und  daß  dasselbe  al  pari  placiert  werde.
12.  In  Staaten  resp.  Perioden  mit  unterwertiger  Valuta  unterscheiden ­
  sich  die  Anlehen,  je  nachdem  sie  auf  Papiergeld  oder  auf
Metallgeld  lauten.  Eventuell  wird  den  ausländischen  Gläubigern
die  Zahlung  unbedingt  in  Metallwährung  garantiert.  Zur  Vermeidung ­
  des  Mißbrauches  kommt  hier  das  sogenannte  Affidavit
zur  Anwendung,  wonach  diejenigen,  die  Zahlung  in  Metall  fordern,
ihre  ausländische  Staatsbürgerschaft  nachzuweisen  haben.  Dieses
Verfahren  wird  bei  der  Ordnung  der  Schuldenlast  der  aus  dem
österreichischen  und  ungarischen  Staate  entstehenden  Nationalstaaten
gleichfalls  eine  wichtige  Rolle  spielen.  Der  tschechisch-slovakische
Staat  will  nur  die  in  Böhmen  vorgefundenen  Kriegsaniehen  anerkennen, ­
  während  ja  ein  böhmischer  Besitzer  von  Kriegsaniehen
seinen  Besitz  in  Wien,  Budapest  oder  sonstwo  deponiert  haben  kann.
Bezüglich  der  Anlehen  lassen  sich  noch  manche  andere  Unterschiede ­
  aufstellen:  a)  Zinsentragende  und  zinslose  Anlehen;  letztere
sind  natürlich  nur  scheinbar  zinslos,  indem  der  Zins  entweder
im  vorhinein  abgezogen  oder  ins  Kapital  eingerechnet  wird,
            
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