Full text : Ueber die Möglichkeit einer volkswirthschaftlichen Harmonie

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prodiicte  gehabt  hätten,  hätte  ihre  Grundrente  sich  nicht  zu
der  gegenwärtigen  Höhe  hinaufschwingen  können,  denn  die  geringeren ­
  oder  entlegneren  Grundstücke  wären  nicht  zur  Cultur
herangezogen  worden.

Folge  hauptsächlich  dieser  beiden  grossen  Eigenschaften
der  Grundrente  ist,  dass  in  den  geordneten  Culturwirthschaften
die  Grundrente  die  beliebtere  Form  des  Privateinkommens  geworden ­
  ist,  und  dass  der  Kaufpreis  der  angeeigneten  Naturkräfte ­
  nach  einem  niedrigeren  Zinsfusse  als  der  landesübliche
berechnet  wird.
Das  Entgegengesetzte  tritt  wiederum  ein  bei  einem  schlecht
organisirten,  unruhigen  Staatswesen.  Der  Grund  und  Boden
lässt  sich  weder  verbergen,  noch  fortschaffen;  er  bleibt  dem
Steuerdrücke,  den  Ueberschreitungen  der  Kriege  und  Revolutionen, ­
  den  Missbrauchen  einer  schlechten  Rechtspflege  preisgegeben.
  Der  Grundbesitz  wird  deshalb  hier  nach  einem
höheren  Ziusfusse  als  der  landesübliche  capitalisirt,  und  die
flüssigen  Capitalien  werden  vorwiegend  gesucht.  Diese  können
dann  in  den  ruhigeren  Zeiten  im  Lande  selbst  productiv  angelegt ­
  werden,  während  sie  sich  in  schlechten  Zeiten  leicht  verbergen ­
  lassen  oder  ins  Ausland  flüchten  können.

Der  Einfluss,  den  diese  Eigenschaften  der  Grundrente  auf
die  Grundbesitzerclasse  im  Ganzen  ausüben,  ist  folgender  Art:
Die  Grundbesitzerclasse  wird  conservativ;  sie  hat  grosse
Scheu  vor  allen  politischen  und  wirthschaftlichen  Umwälzungen,
und  sucht  daher  die  bestehende  Ordnung  und  die  Stabilität  des
Staates  möglichst  zu  erhalten;  ihre  Geschäftskenntniss  ist
meistentheils  beschränkt;  Ueberspeculationen  und  Schwindelgeschäfte ­
  sind  ihr  gewöhnlich  fremd.
Ihr  specieller  Einfluss  aber  auf  die  Gross-  und  auf  die
Klein-Grundbesitzer  ist  ein  durchaus  verschiedener.
            
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