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prodiicte gehabt hätten, hätte ihre Grundrente sich nicht zu
der gegenwärtigen Höhe hinaufschwingen können, denn die geringeren
oder entlegneren Grundstücke wären nicht zur Cultur
herangezogen worden.
Folge hauptsächlich dieser beiden grossen Eigenschaften
der Grundrente ist, dass in den geordneten Culturwirthschaften
die Grundrente die beliebtere Form des Privateinkommens geworden
ist, und dass der Kaufpreis der angeeigneten Naturkräfte
nach einem niedrigeren Zinsfusse als der landesübliche
berechnet wird.
Das Entgegengesetzte tritt wiederum ein bei einem schlecht
organisirten, unruhigen Staatswesen. Der Grund und Boden
lässt sich weder verbergen, noch fortschaffen; er bleibt dem
Steuerdrücke, den Ueberschreitungen der Kriege und Revolutionen,
den Missbrauchen einer schlechten Rechtspflege preisgegeben.
Der Grundbesitz wird deshalb hier nach einem
höheren Ziusfusse als der landesübliche capitalisirt, und die
flüssigen Capitalien werden vorwiegend gesucht. Diese können
dann in den ruhigeren Zeiten im Lande selbst productiv angelegt
werden, während sie sich in schlechten Zeiten leicht verbergen
lassen oder ins Ausland flüchten können.
Der Einfluss, den diese Eigenschaften der Grundrente auf
die Grundbesitzerclasse im Ganzen ausüben, ist folgender Art:
Die Grundbesitzerclasse wird conservativ; sie hat grosse
Scheu vor allen politischen und wirthschaftlichen Umwälzungen,
und sucht daher die bestehende Ordnung und die Stabilität des
Staates möglichst zu erhalten; ihre Geschäftskenntniss ist
meistentheils beschränkt; Ueberspeculationen und Schwindelgeschäfte
sind ihr gewöhnlich fremd.
Ihr specieller Einfluss aber auf die Gross- und auf die
Klein-Grundbesitzer ist ein durchaus verschiedener.