Full text : Geschichte des Zentralverbandes der Stickerei-Industrie der Ostschweiz und des Vorarlbergs und ihre wirthschafts- und sozialpolitischen Ergebnisse

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Man  verfiel  daher  auf  das  System  einer  Aufspaungebühr
per  Stickete,  von  der  Voraussetzung  ausgehend,  je  weniger
Stiche  ein  Muster  enthalte,  d.  h.  je  geringer  es  sei,  um  so
häufiger  müsse  die  Aufspanngebühr  bezahlt  werden,  wodurch
für  geringe  Muster  sich  von  selbst  ein  genügender  Zuschlag
ergeben  würde.  Das  Zentralkomite  formulirte  Ende  Februar
einen  Antrag  auf  dieser  Basis,  der  also  lautete:
Erster^Vor-  1.  ßg  ļci  eine  Aufspanngebühr  per  Stickete  von  Fr.  1
)a *  zu  bezahlen,  sofern  sie  5000  Stich  und  darunter  zähle.
2.  Es  gelte  diese  Zulage  für  alle  Rapporte  gleichmäßig.
3.  Dieselbe  beziehe  sich  aus  Stoffbreiten  bis  zu  125  cm
inklusive;  solche  von  125—200  cm  sollen  die  lO/z-fache  nud
diejenigen  von  über  200  cm  die  doppelte  Znschlagstaxe  entrichten. ­

Der  Antrag  wurde  von  der  Kaufmannschaft  am  11.  März
mit  großer  Mehrheit  verworfen,  obwohl  von  führender  Seite
der  Korporation  eindringlich  zur  Annahme  ermahnt  wurde.
Der  Entscheid  erregte  in  Kreisen  der  Arbeitnehmer  Verstimmung
und  nicht  weniger  bei  der  Zentralleitung.  Deren  Sprecher
erklärte  in  der  Delegirtenversammlnng  vom  29.  Mürz:  „Das
Zentralkomite  sei  sich  bewußt  gewesen,  daß  etwas  geschehen
müsse.  Die  fortwährende  Musterverschlechternng  bezwecke  nichts
anderes,  als  eine  erfolgreiche  Umgehung  des  Minimallohnes.
Ihr  könne  man  nur  durch  die  Klassifikation  abhelfen.  Der
Sticker  verdiene  zur  Zeit  bei  schlechten  Vi  astern  höchstens
Fr.  2.  70,  der  Fabrikant  aber  arbeite  mit  Schaden.  Diese
Zustände  dürften  nicht  andauern,  sonst  treibe  man  dem  binine
zu.  Die  Haltung  der  Kaufmannschaft  sei  tief  zu  bedauern,
weil  schädlich  und  kurzsichtig."
Vor-  Das  Zentralkomite  erhielt  dann  den  Auftrag,  eine  andere
Vorlage  auszuarbeiten.  Dasselbe  machte  sich  neuerdings  an
die  Arbeit  und  brachte  im  Lause  des  Juni  einen  neuen  Antrag ­
  ein.  Derselbe  stellte  eine  Aufspanngebiihr  von  Fr.  2  fest,
wollte  dagegen  den  Minimallohn  um  2  Cts.  reduzireu.  Der
            
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