Full text: Die Quintessenz des Socialismus

b e its-Concurren; und der Nationaleinkommens-Vertheilung ge 
treten sein würde, gäbe es keine Capitalien und keine Lohnarbeiter 
mehr, sondern nur noch Producenten. Das Nationalproduct würde 
unter Alle nach dem gleichen Verhältniß des geleisteten Arbeitswerthes 
vertheilt werden, der Profit könnte nicht mehr den Lohn überwuchern, 
da es nicht mehr Profit und Lohn, sondern nur sociale Besoldung, 
gleichartiges, social zugebilligtes, nach Quantität und socialem Ge 
brauchswerth der Leistungen Bemessenes Arbeitseinkommen geben würde. 
Vom Nationalproduct käme nur jener Theil nicht zur Vertheilung 
unter die Einzelnen, welcher von den berufenen Productionsämtern 
und Wirthschafts-Vertretungskörpern theils zur Ergänzung des abge 
nützten Collectivcapitals selbst, theils zum Unterhalt der übrigen 
gemeinnützigen (nicht unmittelbar productiven) Anstalten vorbe 
halten, kurz gesagt, den öffentlichen Anstalten — also wieder allen 
Bürgern — zugute kommen würde. Dieser Theil, die denkbar 
directeste Art von Naturalsteuern und vorweggenommen vor jeder 
Zuscheidung von Privateinkünften, würde an Stelle der jetzigen 
Steuern treten, in den gemeinen Nutzen und in den dauernden 
Grundstock des Collectivcapitals verwendet werden. An einer 
Stelle (S. 37, 1. Ausl.) äußert Marx, allerdings nur beiläufig, 
diesen Gedanken ungefähr so: Das Gesammtproduct ist (wäre) ein 
gesellschaftliches Product. Ein Theil dieses Productes dient im 
Capitalersatz wieder als Productionsmittel; er bleibt gesellschaftlich. 
Ein anderer Theil wird aber von den Gesellschaftsgliedern verzehrt, 
er muß daher unter sie vertheilt werden. Der Antheil jedes 
Producenten an den Lebensmitteln werde hiebei, so sei vorausgesetzt, 
bestimmt durch seine Arbeitszeit. Dann werde die Arbeitszeit zu 
gleich als Maß des individuellen Antheils des Producenten an der 
Gemeinarbeit und zugleich als das Maß für den Antheil am 
individuell verzehrbaren Gemeinproducte dienen. 
Ersichtlich ist das ganze Programm etwas völlig Anderes als 
periodisches „Theilen" der Privatbesitzthümer. Es bedeutet 
Collectivbesitz der Mittel einer thatsächlich jetzt schon collectiven 
Arbeit, directen Vorwegbezug des Unterhaltsbedarfes der öffent 
lichen Anstalten aus dem Ertrag der Collectivarbeit an Stelle 
der Steuern, Vertheilung alles übrigen Genußmittelertrages unter 
Die Quintessenz des Socialismus. 2
	        
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