Full text : Leistung und Wert

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M. 6.— hat, so hat dieser Hut, den der Kaufmann, um ihn anbieten
zu können, anfertigen mußte, M. 9.— des Werbungswertes an den
anderen Hut abgegeben, wodurch dessen Reinertrag auf M. 16.—
herabgesetzt wurde, und der vorrätige Hut ist mit M. 6.— einzusetzen
 und auszusondern. Hätte der Kaufmann beide Hüte nicht abgesetzt,
 so wären sie mit M. 12.— auszusondern, sie hätten M. 18.—
des Werbungswertes an die anderen verkauften Waren abgegeben,
deren Reinertrag um ebensoviel mindernd. Solche Wertabgaben unverkaufter
 Sachen an verkaufte können in mancherlei Form auftreten.
 Immerhin sind es Sonderfälle; in der Regel wird der Wert
eines Bestandes an Sachen an sich nicht dadurch gemindert, daß er
einen Teil einer im Abschlußjahr gekauften größeren Menge bildet.
Der Ertragsermittelung dienend, paßt sich die Kapitalnachweisung
 dem Werbungswert an und ergibt infolgedessen das vorige
Kapital vermehrt um den Ertrag. Wir haben sie nunmehr unter
einem anderen Gesichtspunkt zu betrachten. Der Ertrag ist Arbeitsverdienst
 des Unternehmers, als solcher für ihn verfügbar. Entzieht
er seinem Unternehmen Werte in Höhe des Ertrages, so führt er das
Kapital wieder auf die vorige Höhe zurück, mit der es, im Übrigen
gleiche Verhältnisse vorausgesetzt, wieder den gleichen Ertrag zu
bringen bestimmt ist. Damit es das aber kann, darf es in seinem
Werbungswert nicht Not gelitten haben; die Teile, aus denen es sich
zusammensetzt, müssen zu ihrer Bestimmung, zu Ertrag bringenden
Geschäften zu dienen, unverändert geeignet sein. Wäre das nicht
mehr der Fall, wäre die Werbungssubstanz, als welche wir das kaufmännische
 Kapital anzusehen haben, in ihrem Werte gemindert, so
bildete sie nicht mehr die Grundlage zu gleichbleibender Handelstätigkeit.
 Will der Unternehmer diese Grundlage erhalten, in bestimmten
 Fällen muß er es, so wird er sich zu überzeugen haben,
ob die Verfügung über den Ertrag das Kapital auch wirklich auf seiner
 vorigen Höhe beläßt, wird alle Teile desselben daraufhin zu
prüfen haben, ob sie in Höhe ihres Werbungswertes zu Ertrag
bringenden Geschäften dienen können, ob er einzelne Werbungswerte
 zu diesem Zwecke nicht herabsetzen muß, ob sich dadurch
nicht das Kapital verringert, ob der Ertrag nicht ganz oder zum Teil
zur Ergänzung dienen muß. Die Notwendigkeit, das Kapital daraufhin
 nachzuprüfen, ergibt sich somit aus der Frage, inwieweit über
den Ertrag verfügt werden darf; die Bilanz wendet sich damit von
den Geschäften des abgelaufenen Jahres und ihrem Ergebnis zu den
Geschäften der kommenden Zeit und ihrer Beeinflussung unter dem
Gesichtspunkte der Kapitalerhaltung.
Dieser Nachprüfung‘ unterliegen alle Teile des Kapitals, die
Sachen, die Arbeitsmittel, die Zahlungswerte, die Forderungen und
Verbindlichkeiten.
Sachen: Die soeben besprochene Wertabgabe unverkaufter
Sachen an verkaufte ist eine Angelegenheit des ordnungsmäßigen
Handels und damit der Ertragsbildung und kommt hier nicht in Betracht.
 Es kann sich in diesem Zusammenhang nur um ungewöhn-
            
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