selir bcg-reiflicli und natürlich finden, was der ersten Entwicklungsstufe
der wissenschaftlichen Oekonoinie unverständlich
hlieh und ihr demgemäss als Thorheit galt. Ein sehr willkommenes
Ilülfsmittel für die qucllenmässige Beurtheilung von
Colberts Denk- und Handlungsweise bietet die neue, bisher
Ungedrucktes und Zerstreutes vereinigende Herausgabe seiner
„Briefe, Instructionen und Denkschriften” (Lettres, instructions
et mémoires, 0 Bände. Paris 1861—69).
Obwohl die besondern Gestaltungen der von Colbert bethätigten
Gewerbepolizei für unsern Zweck nicht erheblich
sind, so mag doch eine Erinnerung an einen vornehmlich angefeindeten
Grundzug derselben am Orte sein, da er der socialen
Denkweise, die in den Beformbestrebungen und in der Gesellschaftskritik
der heutigen Zeit eine Rolle spielt, durchaus nicht
fremd ist. Mit einem unbeugsamen Willen hielt nämlich jener
für geschäftliche Tüchtigkeit und Ordnung ernstlich eingenommene
Mann an dem Gedanken fest, dass die Solidität und
Güte der Industrieerzeugnisse keine gleichgültige Angelegenheit
sei, die man dem hergebrachten Schlendrian, den eingewurzelten
üblen Gewohnheiten, den zufälligen Folgen der Unwissenheit
und den beliebigen Einflüssen der regellosen Beziehungen zu
überlassen habe. Seine Vorschriften, die sich auf die Qualität
und eine systematische Gleichförmigkeit der Erzeugnisse im
Interesse der Consumenten richteten, sind zwar Allen, die über
die Schablone des laisser aller hinaus nichts weiter wahrzunehmen
vermögen, eine ausgemachte Verkehrtheit, liegen aber
grade von alledem, was von socialer Seite auch heute ins Auge
gefasst wird, wenigstens im Princip nicht allzuweit ab. Die
corrumpirten Praktiken, welche die Erzeugnisse in allen Richtungen
verfälschen oder die Production in verschiedenen Beziehungen
unsolide machen, sind denn doch keineswegs eine
Erscheinung, in die man sich künftig unbedingt ergeben wird.
So sehr also auch die einzelnen Mittel Colberts zu einem grossen
Thcil der Kritik anheimfallen mögen, so wird doch das Princip
selbst, von welchem er ausging, die Anwendungsformen überdauern,
die dem Zeitalter Ludwigs XIV. angehörten.
Das bei Joubleau zum ersten Mal vollständig veröffentlichte
und auch in der angeführten Sammlung der Briefe etc.
Bd. II, S. 17 fg, wieder abgedruckte Mémoire über die Einanzangelegenheiten
Frankreichs (1663) enthält in einem kleinen