Full text : Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

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in  diesem  Sinne  verstanden  werden  konnten,  oder  soweit  in  Kreisen
des  Handels  etwa  allgemeingültige  Regelungen  ohne  Berücksichtigung ­
  der  vorhandenen  Einrichtungen  und  der  örtlichen  Verschiödenheiten
  erstrebt  werden,  müßte  der  Vorstand  des  Verbandes
der  Preußischen  Landkreise  sich  gegen  solche  Bestrebungen  wenden.
Aus  den  späteren  Erläuterungen  des  Kriegsausschusses  der
Deutschen  Landwirtschaft  sowohl  wie  aus  Erklärungen  führender
Persönlichkeiten  des  Handels  wie  endlich  aus  den  inzwischen  ergangenen ­
  Verfügungen  der  zuständigen  Regierungsstellen,  glaubt
der  Vorstand  aber  entnehmen  zu  sollen,  daß  über  diesen  Punkt
keine  wesentliche  Meinungsverschiedenheit  besteht.
4.  Für  die  gegenwärtige  Kriegswirtschaft,  wie  vor  allem  auch
für  die  Übergangswirtschaft  und  die  künftige  Entwicklung  überhaupt, ­
  erkennt  der  Vorstand  in  den  landwirtschaftlichen  G  e  -
n  o  s  s  e  n  s  ch  a  f  t  e  n  ein  Element  von  großer  Wichtigkeit,  das  nach
Möglichkeit  weiter  entwickelt  und  in  den  Dienst  der  Erfassung  der
Erzeugnisse  gestellt  werden  sollte.  Der  Vorstand  begrüßt  die
dahinzielenden  Bestrebungen  der  landwirtschaftlichen  Organisationen ­
  und  hofft,  daß  in  steigendem  Maße,  soweit  es  die  örtlichen ­
  Verhältnisse  irgend  erlauben,  in  den  Landkreisen  von
ihren  Diensten  Gebrauch  gemacht  werden  wird,  ganz  besonders  für
den  Unterbau.  Finden  sich  die  verschiedenen  zentralen  Organisationen ­
  der  Genossenschaften  zu  dem  Zwecke  zusammen,  die  weitere
Ausgestaltung  des  Genossenschaftswesens  in  diesem  Sinne  zu
fördern,  so  wird  der  Verband  der  Preußischen  Landkreise  seinerseits
gern  in  geeigneter  Weise  mitarbeiten,  wobei  ein  Druck  auf  die
Krcisverwaltungen  von  irgendeiner  Seite  nicht  im  Interesse  der
Sache  liegen  würde  und  von  vornherein  ausgeschlossen  sein  muß.
6.  Der  Vorstand  begrüßt  in  gleicher  Weise  den  organisatorischen ­
  Zusammenschluß  des  Getreide-  und  Futterm
  i  t  t  e  I  h  a  n  d  e  I  s,  insbesondere  weil  er  den  Kreisverwaltungen
die  erwünschte  Möglichkeit  gibt,  sich  seiner  gutachtlichen  Hilfe  zu
bedienen.  Er  ist  überzeugt,  daß  keine  Kreisverwaltung  die  Notwendigkeit ­
  eines  lebenskräftigen  Handels  verkennt,  und  gibt  der
Auffassung  Ausdruck,  daß  nach  Maßgabe  der  örtlichen  Verhältnisse
Handel  und  Genossenschaften  nebeneinander  zur  Erfüllung  wichtiger ­
  Aufgaben  herangezogen  werden  müssen.
Als  erwünscht  würde  es  jedenfalls  zu  bezeichnen  sein,  wenn  es
gelänge,  auf  dem  Boden  der  zum  Teil  neugeschaffenen  zentralen
und  provinziellen  Organisationen  in  höherem  Grade  als  bisher
eine  Verständigung  zwischen  den  Genossenschaften  und  dem  Handel
im  Sinne  sowohl  von  Z  u  s  a  m  m  e  n  a  r  H  e  i  f  wie  von  Arbeit?-
            
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