18
in diesem Sinne verstanden werden konnten, oder soweit in Kreisen
des Handels etwa allgemeingültige Regelungen ohne Berücksichtigung
der vorhandenen Einrichtungen und der örtlichen Verschiödenheiten
erstrebt werden, müßte der Vorstand des Verbandes
der Preußischen Landkreise sich gegen solche Bestrebungen wenden.
Aus den späteren Erläuterungen des Kriegsausschusses der
Deutschen Landwirtschaft sowohl wie aus Erklärungen führender
Persönlichkeiten des Handels wie endlich aus den inzwischen ergangenen
Verfügungen der zuständigen Regierungsstellen, glaubt
der Vorstand aber entnehmen zu sollen, daß über diesen Punkt
keine wesentliche Meinungsverschiedenheit besteht.
4. Für die gegenwärtige Kriegswirtschaft, wie vor allem auch
für die Übergangswirtschaft und die künftige Entwicklung überhaupt,
erkennt der Vorstand in den landwirtschaftlichen G e -
n o s s e n s ch a f t e n ein Element von großer Wichtigkeit, das nach
Möglichkeit weiter entwickelt und in den Dienst der Erfassung der
Erzeugnisse gestellt werden sollte. Der Vorstand begrüßt die
dahinzielenden Bestrebungen der landwirtschaftlichen Organisationen
und hofft, daß in steigendem Maße, soweit es die örtlichen
Verhältnisse irgend erlauben, in den Landkreisen von
ihren Diensten Gebrauch gemacht werden wird, ganz besonders für
den Unterbau. Finden sich die verschiedenen zentralen Organisationen
der Genossenschaften zu dem Zwecke zusammen, die weitere
Ausgestaltung des Genossenschaftswesens in diesem Sinne zu
fördern, so wird der Verband der Preußischen Landkreise seinerseits
gern in geeigneter Weise mitarbeiten, wobei ein Druck auf die
Krcisverwaltungen von irgendeiner Seite nicht im Interesse der
Sache liegen würde und von vornherein ausgeschlossen sein muß.
6. Der Vorstand begrüßt in gleicher Weise den organisatorischen
Zusammenschluß des Getreide- und Futterm
i t t e I h a n d e I s, insbesondere weil er den Kreisverwaltungen
die erwünschte Möglichkeit gibt, sich seiner gutachtlichen Hilfe zu
bedienen. Er ist überzeugt, daß keine Kreisverwaltung die Notwendigkeit
eines lebenskräftigen Handels verkennt, und gibt der
Auffassung Ausdruck, daß nach Maßgabe der örtlichen Verhältnisse
Handel und Genossenschaften nebeneinander zur Erfüllung wichtiger
Aufgaben herangezogen werden müssen.
Als erwünscht würde es jedenfalls zu bezeichnen sein, wenn es
gelänge, auf dem Boden der zum Teil neugeschaffenen zentralen
und provinziellen Organisationen in höherem Grade als bisher
eine Verständigung zwischen den Genossenschaften und dem Handel
im Sinne sowohl von Z u s a m m e n a r H e i f wie von Arbeit?-