Full text : General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

A

16

IV.  Zucker.

83
84
85

78

T  a  r  i  fmäs  s  i  ge  Benennung

Niederlande.
3.  Classe  ^r.  9—7  ....  .  .
4.  „  unter  Nr.  7
Melasse  von  50%  und  mehr  Zuckergehalt  .  .
In  der  Ausfuhr  frei.
Portugal.
Zucker,  roh
„  raffin  irt
„  Melasse
In  der  Ausfuhr  frei.
Rumänien.
Zucker,  und  zwar:
raffinirt,  in  Broten,  in  Stücken  oder  pulverisirt,
Zuckercandis,  Früchtenzucker  und  Zuckerlös.
Rohzucker  und  Cassonade  (Farinzucker)  .  .
Syrup  und  Melasse
In  der  Ausfuhr  frei.
Russland.
Zucker,  zur  See  und  zu  Lande  ein  geführter:
1.  Rohzucker  und  jeglicher  gestossener,  gemahlener, ­
  ohne  Beimengung  von  Stücken  .
2.  Raffinade,  Melis,  Lomp-  und  Candiszucker
in  Hüten  und  Stücken
Anmerkung:  Für  die  Verpackung  des  Rohzuckers  jeder
Art,  mit  Ausnahme  des  Javazuckers  in  Körben,  werden  hei
Kisten  15,  bei  Fässern  8,  bei  einfachen  Säcken  und  Matten ­
  2,  bei  doppelten  4  und  bei  dreifachen  6,  endlich  bei
doppeltem  Flechtwerke  8%  ;  für  die  Verpackung  des  Javaznckers
  in  Körben  20%  ;  für  die  Verpackung  der  Uafflnade
in  Hüten  bei  Fässern  20%  ;  für  die  Verpackung  von  gestossener ­
  oder  gemahlener  Uafflnade  (mit  oder  ohne  Säcke)
bei  Kisten  und  Fässern  8,  bei  einfachen  Säcken  und  .Matten ­
  2,  bei  doppelten  4  und  bei  dreifachen  6,  endlich  hei
einfachem  Flechtwerke  6  und  bei  doppeltem  8%  des  Zollbetrages ­
  in  Abzug  gebracht.
In  der  Ausfuhr  frei.
Serbien.
Zucker,  roh,  nicht  raffinirt,  und  Zuckermehl  .  .
Zuckersyrup  z.  Bereit,  v.  Schuhwichse  u.  Druckfarb.
Vertragsmässig  mit  Oesterreich-Ungarn:
Zucker,  roh
„  raffinirt
Anmerkung:  Von  rafflnirtem  Zucker  kann  in  Serbien,  obgleich ­
  eine  inländische  Erzeugung  nicht  stattflndet,  bei  der
Einfuhr  ausser  dem  Zolle  noch  eine  Consumabgabe  erhoben
werden,  welche  beim  raffinirten  Zucker  14  Dinars  (Francs)
per  100  Kg.  netto  nicht  übersteigen  darf.  Sobald  jedoch
in  Serbien  eine  Zuckerrafflnerie  oder  eine  Zuckerfabrik  errichtet ­
  würde,  welche  für  den  Consum  geeigneten  Zucker
erzeugt,  wird  entweder  deren  Product  der  gleichen  Abgabe
wie  der  eingeführte  rafflnirte  Zucker  unterworfen,  oder  die
Abgabe  von  letzterem  auf  das  von  der  inländischen  Production ­
  erhobene  Ausmass  herabgesetzt  werden  und  dürfen
in  keinem  Falle  bei  der  inneren  Besteuerung  Nachlässe
gewährt  werden,  welche  nicht  auch  bei  der  Einfuhr  gewährt
werden.
In  der  Ausfuhr  frei.

Kg.
100
100
100
100

Dinar
10
3

Dinar!  Para

Para

Kg.
100
100
100

Kg.
1
1
1

Zoll

allgemeiner ­


ver-  I
trags-  I
mässiger  i

Gld.
21
18
18

Cents
60
09
09

Reis
0089—
0036-25
0021-80

Kg.  i  Frc.  Cent.

100
100
100

20  —
12  —
6  -

Pud  Rubel  Kop.

2  —
8  -

Gld.

Cents

Reis

Frc.  Cent.

Rubel  I  Kop.
            
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