Contents : Allgemeine Gesellschaftslehre

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VIII. Kapitel, .

kraft Wertung‘ genannt, da solches Verhalten Gewußtes eines Verhalten-Seelenaugenblickes
 ist, für welchen eine Überzeugung, daß jenes
eigene Verhalten für einen Anderen wertvoll ist, eine grundlegende
Bedingung abgibt, wenngleich in solchem Verhalten-Seelenaugenblicke
die Verbesserung des einen Anderen betreffenden Interessengesamtzustandes
 oder die Vermeidung der Verschlechterung des einen Anderen
 betreffenden Interessengesamtzustandes keineswegs emotional
günstig gedacht sein muß. „Verhalten im Interesse eines Anderen‘
 nennen wir daher jedes Verhalten jemandes, welches Gewußtes
eines Verhalten-Seelenaugenblickes ist, für welchen eine Überzeugung
(ein Gedanke), daß solches Verhalten für einen Anderen von Wert ist,
eine grundlegende Bedingung abgegeben hat, eines Verhalten-Seelenaugenblickes
 also, in welchem auch das eigene gegenwärtige „Begehren“
oder „Besorgen‘“ als durch solche eigene Überzeugung grundlegend
bedingt gewußt ist. Hingegen nennen wir „Verhalten im Interesse
eines Anderen“ nicht solches Verhalten, welches Gewußtes eines Verhalten-Seelenaugenblickes
 ist, in welchem das eigene gegenwärtige
Verhalten zwar als Wert für einen Anderen gewußt ist, dieses Wissen
aber nicht als grundlegende Bedingung für das gegenwärtige eigene
„Begehren“ oder „Besorgen‘“ gewußt ist, und nicht solches Verhalten,
welches ohne Wissen des „Sich Verhaltenden‘‘ für einen Anderen von
Wert ist. Wie sich aus dem Gesagten ergibt, sind das „Verhalten
im Namen eines Anderen“ und das „Verhalten im Interesse
eines Anderen‘ verschiedene Gegebene. Wahrend nämlich das „Verhalten
 im Namen eines Anderen“ stets nur ein Handeln, und zwar
wieder nur ein besonderes Behaupten, nämlich ein „Ander-Verhalten-Werbung-Übermitteln‘‘
 oder ein ‚„„Ander-Verhalten-Werbung-Ausfüllen‘
 sein kann, kann Verhalten jeder Art ein „Verhalten im
Interesse eines Anderen‘‘ sein. Ein besonderes „Verhalten im Namen
eines Anderen‘, nämlich das „Weisen kraft Wertung‘, können wir
aber auch „Verhalten im Interesse eines Anderen‘ nennen, weil für
solchen Verhalten-Seelenaugenblick besonderer Seele ihre Überzeugung,
daß solches eigenes Verhalten — als Bedingung für besonderes Verhalten
 des Weisungempfängers — für einen Anderen von Wert ist,
eine Bedingung abgegeben hat. Allerdings unterscheidet sich aber, wie
wir bereits bemerkt haben, jenes „Verhalten im Interesse eines Anderen‘“,
 welches ein „Weisen kraft Werten‘ ist, von anderem „Verhalten
 im Interesse eines Anderen‘‘ dadurch, daß jener, der kraft Werten
Weisungen gibt, nicht wesentlich die Verbesserung des einen Anderen
betreffenden Interessengesamtzustandes emotional günstig bzw. die Verschlechterung
 des einen Anderen betreffenden Interessengesamtzustandes
emotional ungünstig denkt. Wenn wir das „Weisen kraft Werten‘ auch
als „Verhalten im Interesse eines Anderen“ bezeichnen, folgen wir
            
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