Object : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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539  a.—543  c.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


2 , 3 '  539  ß.

F  rauenhüte  aus  Filz  aller  Art:  unausgerüstet  (ungarniert).

I>)

2 , 3 )  539  b.

—:  ausgerüstet  (garniert).

D 1 )

2 )  540  a.

Hutstumpen  aus  Filz,  ganz  oder  unvollständig  in  Hutform  gebracht:

aus  Haarfilz.

A,D

2 )  540  b.

—:  aus  Wollfilz.

A,  D

2 )  541  st.

Hüte  aus  Stroh:  unausgerüstet  (ungarniert)  (in  der  Einfuhr  mit  Ausnähme

  der  unter  541  c  genannten).

D 1 )

2 )  541  b.

—:  ausgerüstet  (garniert).

D 1 )

V)  541  c.

Binsen-  und  Röhrchenhüte  aus  Stroh,  unausgerüstet  (ungarniert).

v')

2 )  541  b.

Hüte  aus  anderen  pflanzlichen  Flechtstoffen  als  Stroh,  aus  Hanf-  oder
Roßhaargeflechten,  Fischbein,  Kork,  Baumschwamm,  Lufa,  Papier,
Sparterie;  anderweit  nicht  genannte  Hüte  (z.  B.  aus  Leder):  unausgerüstet

  (ungarni  ert).

V-)

2 )  541  c.

—:  ausgerüstet  (garniert).

D 1 )

2 , 6 )  542.

Frauenhüte  aller  Art,  Kinderhüte  und  -mühen,  aufgeputzt.
L.  Abfälle  von  Oefplnftwaren  und  dergleichen.

D 1 )

543  st.

Seiden-  und  Woll-Lumpen;  Tuchleisten.

A,  D

543  b.

Leinen-,  Baumwollen-  usw.  Lumpen  (Papierlumpen)  und  alle  übrigen
zur  Papierbereitung  dienenden  Abfälle  von  Gespinstwaren  und  dergleichen ­
  (alte  Netze,  altes  Tauwerk,  alte  Stricke,  alte  Weberlitzen  aus

543  c.

Garn,  zur  ursprünglichen  Bestimmung  nicht  mehr  verwendbar).

A,  D

Abfälle  von  Gespinstwaren  und  dergleichen,  zu  anderen  Zwecken  (Wollstaubdünger,

  Dungabfallseide  usw.).

A,  D

,  ^  a ämtliii)e  aBaren  der  Nr.  539.  541  u.  542  unterliegen  dem  Durchfuhrverbot,  sofern  es  sich  um
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^öooen-  unö  Gewerbserzeugnifse  von  Frankreich  u.  Großbritannien,  sowie  von  den  Kolonien  u.  Schutzgebieten
AusfuhrÄla  Ausfuhr■%**534 nun0  öom  11/2 '  15 ‘  2)  Stückzahl.  Ausfuhr  3 )  539.  4 )  Nur  für  die  Einfuhr,
            
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