Full text : Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

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Statistik  haben,  sondern  man  soll  vor  allen  Dingen  fragen  :
warum  sie  keinen  haben.  Die  Antwort  hierauf  ist:  die  amtlichen ­
  Statistiker  Deutschlands  repräsentiren  ungefähr  so
viel  Meinungen  wie  Köpfe.  Der  beklagenswertheste  Separatismus ­
  trennt  sie  in  ihren  wissenschaftlichen  Ueberzeugungen.
Eine  Gelegenheit  zu  gegenseitiger  mündlicher  Verständigung
ist  nicht  gegeben.  Seit  dem  Wiener  statistischen  Congresse
im  Jahre  1857  hat  sogar  das  Streben  nach  Vereinigung  der
deutschen  amtlichen  Statistiker  mehr  Rückschritte  als  Fortschritte ­
  gemacht.  Während  die  periodisch  wiederkehrende
Vereinigung  und  der  mündliche  Ideenaustausch  der  Zollbeamten, ­
  der  Post-,  Eisenbahn-  und  Telegraphenbeamten  etc.
so  Grosses  leisteten  und  die  beachtenswertbesten  Vorbilder
sein  könnten  und  sollten,  herrscht  in  der  amtlichen  Statistik
nur  Zersplitterung  und  Wirrsal,  welche  auch  die  internationalen ­
  Congresse  nicht  zu  lösen  vermögen,  weil  es  national
noch  so  kräftig  fort  wuchert.  Und  darum  sind  auch  die  Methoden ­
  der  Volkszählung  im  Zollverein  so  verschieden,  hier
und  da  selbst  noch  so  wenig  ausgebildet.  Die  unvollkommensten
laufen  neben  den  ungleich  vollkommeneren  her.  Einheit  und
Einfachheit  in  der  Aufzeichnung  der  Thatsachen,  so  dass  alle,
ein  so  wichtiges  Handelsganze  wie  den  Zollverein  bildende
Staaten  leicht  mit  einander  verglichen  werden  könnten  ,  fehlt
fast  gänzlich.  Indessen  so  beklagenswerth  Das  ist,  so  ist  hier
doch  nicht  der  Ort,  die  Sache  weiter  zu  verfolgen,  indem  diese
Schrift  nicht  eine  Beleuchtung  der  deutschen  oder  zollvereinsländischen ­
  Statistik  sein  will  und  sein  soll,  sondern  nur  die
Aufgabe  hat,  der  preussishen  Bevölkerungsstatistik  die  Wege
zu  zeigen,  auf  welchen  sie  rasch  und  sicher  das  Ziel  möglichster
Vollkommenheit  erreichen  kann.
Die  Wege  der  Statistik  sind  ihre  Methoden.  Die  Methoden
sind  verschieden,  je  nachdem  sie  sich  auf  die  Erhebung,  Sammlung ­
  und  Nutzbarmachung  der  Daten  beziehen.  Hier  handelt
es  sich  um  die  Methoden  der  Sammlung  der  Daten  einer  mit
der  Volkszählung  verbundenen  Volksbeschreibung.

4)
5)

6)

mittels  Anwendung

II.  Die  Methoden  der  Volkszählung.
Die  wesentlichsten  Methoden  der  Volkszählung  und
Volksbeschreibung  sind,  um  von  den  schlechtesten  anzufangen ­
  :
1)  Die  Bestimmung  der  Zahl  durch  Schätzung  und  Berechnung. ­

2)  Die  Construction  der  Zählung  aus  Einwohnerlisten.
3)  Die  protokollarische  Zählung,  d.  h.  die  protokollarische
Vernehmung  der  Familienhäupter  über  ihre  Angehörigen
resp.  der  Hausbesitzer  über  ihre  Hausbewohner,  in  Gemeindeversammlungen. ­

Die  individuelle,  aber  nicht  namentliche  Zählung  von
Haus  zu  Haus  durch  Ortstabellen.
Die  individuelle  und  namentliche  Zählung  von  Haus  zu
Haus  durch  besondere  Zähler  mittels  Anwendung  von
Hauslisten.
Die  individuelle  und  namentliche  Zählung  von  Haushalt
zu  Haushalt  durch  besondere  Zähler
von  Haushaltlisten.
Es  würde  viel  zu  weit  führen,  hier  in  eine  ausführliche
Beschreibung  und  Kritik  der  genannten  Methoden  ein  zugehen. ­
  Ein  allgemeines  Urtheil  über  den  Werth  oder  Unwerth ­
  der  einen  und  der  andern  geht  schon  aus  ihrer  Bezeichnung ­
  selbst  hervor.  Durch  die  grosse  belgische  Volkszählung
im  Jahre  1846  ist  praktisch  bewiesen,  dass  die  sub  6  specifieirte
  von  Haushaltung  zu  Haushaltung  durch  besondere  Zähler
die  vollkommenste  ist.  Ihr  mögen  [daher  einige  Worte  der
Schilderung  gewidmet  sein.  Es  ist  diese  Methode,  welche  mit
dem  erreichbarsten  Grade  von  Genauigkeit  die  grösste  Vollständigkeit ­
  und  Schnelligkeit,  d.  h.  Gleichzeitigkeit  der  Erhebung ­
  der  Thatsachen  verbindet.  Freilich  ist  sie  auch  die
theuerste  Methode,  so  theuer  sogar,  dass  sie  aus  finanziellen
Gründen  nur  für  erst  nach  längeren  Zeitfristen  wiederkehrende
Zählungen  möglich  ist.  Das  heisst  also,  bei  der  Zählung  nach
dieser  Methode  muss  jede  Haushaltung  (der  Begriff  der  Familie
ist  absichtlich  bei  Seite  gesetzt,  weil  er  für  die  Statistik  nicht
bestimmt  genug  gefasst  werden  kann)  eine  separate  Liste  erhalten, ­
  nicht  die  Haushaltungen  eines  Hauses  nur  eine  gemeinschaftlich. ­
  Dergleichen  Listen  werden  einige  Tage  vor  der
Zählung  von  besonders  dazu  angestellten  und  besoldeten,  wohl
instruirten  Zählern  in  die  Häuser  gegeben  und  den  Hausbesitzern
oder  Administratoren  die  richtige  und  pünktliche  Vertheilung  derselben ­
  an  die  in  ihren  Häusern  wohnhaften  Haushaltungsvorstände ­
  resp.  Familienhäupter  zur  Pflicht  gemacht.  In  England,
Frankreich  und  Belgien  kommen  nun  am  Zählungstage  die
Zähler  und  nehmen  diese  Listen,  die  Einträge  in  dieselben

prüfend  und  corrigirend,  oder  selbst  besorgend,  in  Empfang.
Begreiflicherweise  ist  hierzu  eine  förmliche  Armee  von  Zählern
nöthig.  In  Grossbritannien  ohne  Irland  waren  bei  der  Zählung
von  1851  gegen  39  000  Zähler  thätig.*)  Im  Königreich  Sachsen
hingegen,  wo  Seit  1852  ebenfalls  durch  Haushaltungslisten  und
für  jede  der  spätem  Zählungen  mit  steigendem  Erfolg  gezählt
worden  ist,  werden  die  Ortsbehörden  für  die  Einsammlung  in
Anspruch  genommen.  Das  Einträgen  des  Betreffs  gereicht  auf
dem  Lande  und  theilweise  auch  in  den  Städten  den  Schullehrern, ­
  Gerichtsschreibern,  Privatschreibern  etc.  zu  einem  kleinen
Erwerb.  Der  Regierung  und  wohl  auch  dem  Staat  erspart  die
Umgehung  der  Zähler  aber  eine  sehr  bedeutende  Ausgabe,  denn
die  richtige  Ausfüllung  einer  Haushaltungsliste  ist  nur  die  Sache
weniger  Minuten,  also  für  den  Einzelnen  ein  kaum  nennenswerthes
  und  der  Tarifirung  fähiges  Opfer  an  Zeit  und  Mühe,
während  die  Verwendung  von  Zählern  die  Ausgabe  für  den
Staat  zu  einer  sehr  beträchtlichen  macht.  Die  belgische
Zählung  im  Jahre  1846  kostete  für  4£  Millionen  Einwohner
640  000  Fr.  =  circa  170  000  Thlr.,  die  grossbritannische  Zählung ­
  (ohne  Irland)  kostete  für  circa  21  Millionen  Bewohner
170  000  Pfd.  St.  =  circa  1.156  000  Thlr.  Die  Zahlung  in
Sachsen  für  circa  2  Millionen  Bewohner  dagegen  nur  circa
5000  Thlr.  Bei  einer  so  grossen  Kostenverschiedenheit  wird
man  also  überall  danach  trachten  müssen,  die  Bewohner  selbst
mit  zur  Bewerkstelligung  der  Zählung  heranzuziehen.  Diese
Methode,  obgleich  nur  eine  Abart  der  6.,  wird  also  dann  als
7.  zu  betrachten  sein.  Es  mögen  hier,  da  sie  sich  für  die
Zollvereinsländer  am  Meisten  empfehlen  dürfte,  noch  einige
weitere,  auf  Erfahrung  beruhende  Andeutungen  darüber  Platz
finden.
Die  Haushaltungslisten  sind  die  Grundlagen  der
Volkszählung  und  Volksbeschreibung.  Für  die  Zählung  reichen
sie,  abgesehen  von  anderen  zur  Controle  der  Einträge  nöthigen
Listen,  vollständig  aus.  Um  aber  gleichzeitig  den  Zweck  der
Volksbeschreibung  zu  erreichen,  ist  ihr  Rahmen  durch  einige
hinzuzufügende  Fragen  zu  erweitern,  welche  theils  die  gewerblichen, ­
  theils  die  commerziellen  Verhältnisse  betreffen.  Die  für  die
flottirende  Bevölkerung  nothwendig  werdenden  Extralisten
sind  keine  besondere  Art  von  Listen,  sondern  nur  Modificationen
  der  gewöhnlichen  Haushaltungslisten.
Zur  Controle  der  Einträge  in  die  Haushaltungslisten  sind
Hauslisten  erforderlich.  Sie  sind  der  lose  Umschlag  um
die  Haushaltungslisten  eines  Hauses  und  dienen  gleichsam  nur
als  Inhaltsverzeichniss  der  ersteren,  sie  enthalten  nächstdem
  die  Bestätigung  des  für  die  Zählung  verantwortlichen
Hauswirths  oder  Administrators,  dass  nach  seinem  besten
Wissen  die  Angaben  in  den  Haushaltungslisten  richtig  sind.
Will  man  diese  Listen  gleichzeitig  dazu  benutzen,  in  denselben
einige  Fragen  nach  der  Beschaffenheit  der  Häuser  zu  stellen,
so  steht  dem  wenigstens  kein  formelles  Hinderniss  im  Wege.
Man  erzielt  auf  solche  Weise  mit  einem  Schlage  eine  Zählung
und  Beschreibung  der  Bewohner,  wie  auch  eine  Zählung  und
Beschreibung  der  Häuser.  Natürlich  darf  man  in  letzter  Beziehung ­
  nicht  zu  weit  gehen.  Man  kann  sich  überdies  bei
dem,  was  in  Preussen  über  die  Bestimmung  der  Gebäude  aufgenommen ­
  wird,  sehr  wohl  beruhigen.  Das,  was  über  die
Veränderung  derselben  zu  erheben  ist,  kann  nicht  durch  die
Hausbesitzer,  sondern  durch  die  Ortsobrigkeit  in  Erfahrung
gebracht  werden.  Die  Hauslisten  sind  auch  der  Ort,  in  welchem
die  auf  die  Landwirthschaft  und  Viehhaltung  Bezug  habenden
Fragen  niedergelegt  werden  müssen,  da  ja  das  eine  wie  das
andere  in  der  Regel  nur  mit  Grundbesitz  zusammen  vorzukommen ­
  pflegt.
Wie  die  Haushaltungslisten  durch  Hauslisten  zusammengefasst ­
  werden  und  dadurch  jene  die  erste  Controle  empfangen, ­
  so  üben  Ortslisten  eine  Art  von  Controle  über  beide
zusammen.  Indess  ist  diese  Controle  nur  eine  äusserlichej  die
Zahl  der  versandten  und  zurückzuempfangenden  Listen  betreffende. ­
  In  die  Ortslisten  könne  ngleichzeitig  einige,  die  Orte
betreffende  Fragen  aufgenommen  werden,  deren  Beantwortung
durch  die  Ortsobrigkeit  zu  geschehen  hat.  Die  eben  berührten
Fragen  über  die  Veränderungen  und  den  Gebäudebestand  des
Orts  gehören  hierher.  So  werden  z.  B.  im  Königreich  Sachsen
genannte  Listen  mit  sehr  gutem  Erfolg  dazu  benutzt,  Kenntniss
  darüber  zu  erhalten:
1)  Welche  Art  und  wie  viel  von  öffentlichen  Gebäuden  im
Orte  vorhanden  sind?

*)  Bei  der  englischen  Zählung  im  Jahre  1851  besorgten  38740
Zähler  die  Austheilung,  Wiedereinsammlung  und  Zusammenstellung
der  Hauptresultace  der  Listen.  Von  da  ab  gelangten  dieselben  an
3  220  Registrare  (Unterbeamte  des  Civilregister-Bureaus,  welche  die
Stelle  der  Kirchenbuchführer  vertreten),  von  hieraus  wurden  sie  an
die  624  Oberregistrars  befördert,  bis  sie  durch  diese  an  das  eigens
für  die  Zählung  errichtete  Censusamt  gelangten.
            
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