Bibliothekskataloge: Persönliches Ordnungswort 47
5, Die Bezeichnungen der Stellung und Würde
des Verfassers werden nur bei den höheren kirchlichen
Würdenträgern, bei den Mitgliedern regierender Häuser
sowie als Bestimmung des Adelsgrades dem Ordnungswort
hinzugefügt.
6. Für die weitere Ordnung gleichlautender Namen
sind die Vornamen maßgebend. Sind dieselben auf dem
Titelblatt nicht angegeben, so müssen sie aus den biblio-
graphischen Hilfsmitteln oder anderswoher ergänzt werden.
7. Hat der Verfasser auf dem "Titel einen erdichteten
Namen (Pseudonym) angegeben, so sucht man am besten
den wahren Namen des Verfassers zu ermitteln und setzt
diesen als Ordnungswort ein, indem man den falschen
Namen mit der Bezeichnung „Pseudonym“ (Pseud., Ps.)
beifügt. Durch einen Hinweiszettel wird unter dem Pseudo-
nym auf den wahren Namen verwiesen. Ist der wahre
Name nicht zu ermitteln, so muß das Pseudonym als Ver-
fassername und Ordnungswort gelten.
8. Sind auf dem Titel statt des Namens nur ein-
zelne Buchstaben angegeben und läßt sich der volle
Name des Verfassers nicht ermitteln, so kann man ent-
weder den letzten Anfangsbuchstaben oder den ersten als
Vertreter des Ordnungswortes bestimmen, oder auch die
Schrift als anonym betrachten und sie nach‘ den Regeln
der anonymen Werke behandeln. Das letztere Verfahren
dürfte den Vorzug verdienen.
9. Bei einem Sammelwerk, in welchem selbständige
einzelne Schriften zusammengefaßt werden, ist ein sach-
liches Ordnungswort zu empfehlen; ebenso bei einem von
drei oder mehr Verfassern gemeinsam bearbeiteten einheit-
lichen Werke. Bei Fortsetzungen und Neuauflagen wird
der Name des ersten Verfassers beibehalten, wenn nicht
durch gänzliche Umarbeitung aus der früheren Schrift eine
neue ‚und selbständige geworden ist.
II. Sachliches Ordnungswort. Das sachliche Ord-
Nungswort wird verwendet bei allen Schriften, deren Ver-
#
A