fullscreen : Reparations-Sabotage durch die Weltwirtschaft

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II.  Öffentliche  Versicherung.

aufgeführt,  die  mit  der  reinen  technischen  Verwaltung  nichts  zu  tun
haben,  also  als  Zufallsausgaben  bezeichnet  werden  können.
Die  Tab.  VII  (Fahnentabelle)  weist  die  Ausgaben  für  das  Feuerlöschwesen
und  sonstige  gemeinnützige  Zwecke  aus.  Als  letztere  kommen  in  Betracht:
Unterstützung  des  Feuerlöschwesens,  Beihilsen  zur  Beschaffung  von  Löschmaterialien ­
  sowohl  für  Berufs-,  wie  Pflicht-  und  freiwillige  Feuerwehren,
für  Verbesserung  und  Ausbau  der  Feuerlöschorganisationen,  insbesondere
aus  dem  platten  Lande,  Anstellung  von  Feuerlöschdirektoren,  Abhaltung
von  Unterrichtskursen,  Beihilfen  für  Feuerwehrunsallkassen,  Unterstützungen
für  Verbesserungen  feuergefährlicher  Gebäude,  Umwandlung  schlechter  Bedachung ­
  in  bessere,  Anlegung  von  Blitzableitern,  Belohnung  für  Ermittelung ­
  von  Brandstiftern,  Zuschüsse  für  Anlegung  von  Wasserleitungen
u.  a.  m.  Diese  Aufwendungen  zeigen  der  absoluten  Zahl  nach  eine
ständige  Steigerung;  sie  beliefen  sich  Ende  1910  fast  auf  8%  der  Beiträge. ­
  Diese  Ausgaben  sind  insofern  gemeinnützige,  als  sie  nicht  nur
den  Versicherungsnehmern  der  ö.  F.A.,  sondern  allen  Einwohnern  der
betreffenden  Bezirke  zugute  kommen.  Zu  bekämpfen  ist  an  dieser  Stelle
der  viel  verbreitete,  besonders  oft  bei  den  Beratungen  städtischer  Verwaltungen ­
  oder  der  Feuerwehren  zutage  tretende  Irrtum,  als  ob  derartige ­
  Aufwendungen  für  Feuerlöschhilfe  in  erster  Linie  den  Versicherern
selbst  zugute  kämen.  Zu  bedenken  ist,  daß  die  Versicherungsbeiträge
lediglich  nach  dem  Risiko  abgestuft  werden  und  daß  hierbei  der  Feuerschutz ­
  des  Einzelrisikos  wie  der  Nachbarschaft  und  der  gesamten  Ortschaft
auf  die  Höhe  der  Prämie  einen  Einfluß  hat.  Je  besser  also  der  Feuerschutz ­
  im  einzelnen,  um  so  niedriger  ist  die  Risikoprämie  und  umgekehrt;
eine  Verbesserung  des  Feuerlöschwesens  und  der  Feuerschutzeinrichtungen
kommt  daher  hauptsächlich  den  Versicherungsnehmern  zugute.
Betrachtet  man  die  in  Tabelle  VII  am  Schluß  zusammengefaßten
Summen  und  Verhältniszahlen  der  n  o  t  w  e  n  d  i  g  e  n  Ausgaben  der  ö.  F.A.
unter  Ausschluß  der  Aufwendungen  für  gemeinnützige  Zwecke  (Spalte  A),
wie  sie  die  Spalten  B,  C,  I),  E  enthalten  und  stellt  die  Addition  in
Vergleich  zu  den  Beitragseinnahmen  (Spalte  E),  so  ergibt  sich  hieraus
deutlich  der  Wert  der  Vermögensansammlung  und  Finanzpolitik  der
ö.  F.A.  für  ihre  Versicherungsnehmer.  (Siehe  die  Zusammenstellung
auf  S.  339.)
Hiernach  ist  die  G  es  am  ta  u  s  nutzun  g  der  Prämien  zugunsten
der  Versicherungsnehmer  eine  recht  hohe.
Betrachtet  man  die  Gesamtheit  der  Einnahmen  im  Verhältnis  zur  Gesamtheit ­
  der  Ausgaben  (Schlußkolonne  der  Tab.  VII,  Fahnentab.),  so  zeigt  sich,  daß
            
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