Metadata: General-Zoll-Tarif für die Ein- und Ausfuhr aller Waaren folgender europäischen Staaten: Oesterreich-Ungarn, Deutschland [usw.]

XLI. Fahrzeuge. 
329 
T a r i fmâ88ige Benennung 
11 Belgien. 
i Eisenbahn- und Strassenbahnwagen wie Ma- 
! achinen (siehe Maschinen). 
Schiffe (Seeschiffe und Flussschiffe aller Art) 
' und Boote frei. 
Hierher gehören auch Schiffsrüstungen 
und Apparate, Takelage, Armirung und die 
zum Gebrauche an Bord der Schiffe und 
Fahrzeuge dienende Möblirung, Anker- und 
! Schiffsketten, Holz zu Masten, Segelstangen 
' u. Sparren (als solches wird nur Rundholz von 
wenigstens 25 Cm. Dicke und 12 M. Länge 
1 angesehen), Blech, Bolzen und Nägel von 
Kupfer zu Schiffsdoppelungen, Segelleinen, 
I Schiffswinden und Haspeln von Guss- oder 
Schmiedeisen. Die zollfreie Einfuhr dieser 
Artikel ist an besondere Bedingungen ge 
knüpft. 
In der Ausfuhr frei. 
Dänemark. 
; Wagen für Schienenwege mit oder ohne Achsen 
I und Räder 
Locomotiven 
Draisinen 
Zur Personenbeförderung, ingleichen Tender . 
sonstige 
Wagen, andere, zur Fortbewegung mit Pferde- 
I kraft: 
ganz- oder halbgedeckte Kaleschwagen . . . 
andere 
Andere Wagnerarbeit, Zieh wagen, Kinderwagen, 
sowie Schlitten hierin begriffen .... 
Schiffe, Boote und Fahrzeuge aller Art: 
von 50 Commerzlasten und darüber, sofern 
selbe aus Föhrenholz gebaut sind, werden 
verzollt vom Werthe 3%. 
Schiffe und Boote, andere, vom Werthe 3",o. 
In der Ausfuhr frei. 
Sn 
Kg. 
Lstück 
■I 
II 1 
'! 1 
I 1 
i 1 
Pfd. 
1 
Zoll 
allge 
meiner 
Frc. Cent. 
Krön. Oere 
1000; — 
20: - 
300 — 
100 — 
60| — 
24' - 
6 — 
trage- 
mäaeiger 
Frc. i Cent. 
Krön. Oere 
England. 
lithrzeuge aller Art in der Ein- und Ausfuhr 
frei. 
Frankreich. Kg. 
Wagnerarbeiten : i! 
Magen für Strassen ohne Schienengeleise: li 
im Gewichte von 125 Kg. oder mehr . . i| 100 
im Gewichte von weniger als 125 Kg. und ■ 
Velocijtede •. '! lOO 
Wagen zu gewerblichen oder landwirthschaft- ' 
liehen Zwecken, Lastwagen, in Federn j 
hängend . |l 100 
Frc. 
50 
120 
12 
! Coat. 
Frc. 
¡ Cent. 
50 : — 
120 ! —
	        
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