Full text: Zur Geschichte des Wucherstreites

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Zinsforderungen der Inden und Lombarden, der damaligen In 
haber und Vermittler des Capitals. 
Daß der Hauptsatz der Schrift richtig ist, bedarf heut zu 
Tage keines Beweises mehr. Daneben enthält die Schrift 
manches Schiefe und Unrichtige. Indessen ist hier darauf nicht 
einzugehen. Meine Geschichte des kirchlichen Zinsoerbotes ent 
hält eine fortlaufende Kritik, sofern die Entwicklung mehrfach 
in einem andern Lichte sich darstellt. Dagegen mag nocí) ein 
Blick auf das der Vorrede angeschlossene Postscriptum geworfen 
werden. 
Wir erfahren hier, daß Rossignol die Schrift während 
eines Aufenthaltes auf dem Monte Viso ausführte. Er er 
wähnt dieses, um zu erklären, in welcher Verlegenheit er in 
Bezug auf das Quellenmaterial war, daß ihm das Werk 
Venedikt's XIV. De synodo dioecesana insbesondere erst zukam, 
nachdeln seine Schrift bereits gedruckt war, und jenes Werk 
gab ihm zu einer weiteren Bemerkung Anlaß. Darin ist die 
Lehre Dumoulin's über den Wucher als opinio impia abge 
wiesen (X, 4, 3). Es mußte sich ihm daher die Frage auf 
drängen, ob mit dem Urtheil nicht auch seine Auffassung 
getroffen sei, die im Grunde die gleiche ist. Der Punkt wurde 
zwar nicht näher untersucht; er glaubte aber doch die Frage 
verneinen zu dürfen, da es ihm sicher zu sein scheine, daß 
Dumoulin das Wort „Arm" nur in dem gewöhnlichen Sinn 
verstanden habe, während er es, wie seine Schrift (S. 210, 
211, 215) zeige, in einem weiteren Sinn nehme. Die Erklärung 
ist nicht zureichend; sie betrifft nur Nebensächliches, während 
seine Lehre in der Hauptsache völlig mit der Dumoulin's zu 
sammenfällt, und es unterliegt keinem Zweifel, das Benedikt XIV. 
sie, wenn die Schrift Rossiguol's zu seiner Zeit erschienen wäre, 
verworfen hätte, so gewiß, als er die Anschauung Maffei's ab 
lehnte. 
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