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Zinsforderungen der Inden und Lombarden, der damaligen In
haber und Vermittler des Capitals.
Daß der Hauptsatz der Schrift richtig ist, bedarf heut zu
Tage keines Beweises mehr. Daneben enthält die Schrift
manches Schiefe und Unrichtige. Indessen ist hier darauf nicht
einzugehen. Meine Geschichte des kirchlichen Zinsoerbotes ent
hält eine fortlaufende Kritik, sofern die Entwicklung mehrfach
in einem andern Lichte sich darstellt. Dagegen mag nocí) ein
Blick auf das der Vorrede angeschlossene Postscriptum geworfen
werden.
Wir erfahren hier, daß Rossignol die Schrift während
eines Aufenthaltes auf dem Monte Viso ausführte. Er er
wähnt dieses, um zu erklären, in welcher Verlegenheit er in
Bezug auf das Quellenmaterial war, daß ihm das Werk
Venedikt's XIV. De synodo dioecesana insbesondere erst zukam,
nachdeln seine Schrift bereits gedruckt war, und jenes Werk
gab ihm zu einer weiteren Bemerkung Anlaß. Darin ist die
Lehre Dumoulin's über den Wucher als opinio impia abge
wiesen (X, 4, 3). Es mußte sich ihm daher die Frage auf
drängen, ob mit dem Urtheil nicht auch seine Auffassung
getroffen sei, die im Grunde die gleiche ist. Der Punkt wurde
zwar nicht näher untersucht; er glaubte aber doch die Frage
verneinen zu dürfen, da es ihm sicher zu sein scheine, daß
Dumoulin das Wort „Arm" nur in dem gewöhnlichen Sinn
verstanden habe, während er es, wie seine Schrift (S. 210,
211, 215) zeige, in einem weiteren Sinn nehme. Die Erklärung
ist nicht zureichend; sie betrifft nur Nebensächliches, während
seine Lehre in der Hauptsache völlig mit der Dumoulin's zu
sammenfällt, und es unterliegt keinem Zweifel, das Benedikt XIV.
sie, wenn die Schrift Rossiguol's zu seiner Zeit erschienen wäre,
verworfen hätte, so gewiß, als er die Anschauung Maffei's ab
lehnte.
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