Full text: Leitfaden durch die Sozialpolitik

re 
Sicherung des Arbeitsverhältniffes. 
jteht weltanfhauungsmäßig den BirfH-Dundker[hen Gewerkver» 
einen am nächjten, mit denen er aud) zu einem „freiheitlidge 
nationalen Gewerkjchaftstring Deutfcher Arbeiter, Angejtellten« 
und Beamtenverbände“ vereinigt {ft. Die Sührer find meilt An- 
gehörige der deutjhen demokratifhen Partei. 
Bei allen Angejtelltenverbänden Zeigt fig eine wachfende Neis 
gung, fig zu großen MOrganijationen zufammenzufdließen und die 
heftehenden Derbandsgruppen ftraffer zu organifieren. In immer 
größerem Umfange verwirklicht fi audz der Gedanke, alle 
Arbeitnehmerverbände der gleichen Richtung — alfo Arbeiter, 
Angeftellten: und Beamtengewerkjdhjaften — zu einer Gefamt- 
organifjation zufjammenzufa[fjen. 
Weniger ausgebildet als die Angejtelltenverbände find, infolge 
der ihnen bis zur Revolution fehlenden vollen Koalitionsfreiheit, 
die Berufsorganifationen der Beamten. Sie haben aber 
in den legten Jahren fajt ausnahmslos einen ftark gewerk[dqaft- 
liden Charakter angenommen, und der „Deutjdhe Beamten» 
bund“, zu dem die verfdiedenen Beamtenorganijationen fi vers 
ginigt haben, zählt heute [don 51 Sadp und 23 $andesverbände 
mit insaefamt 1066 000 Mitgliedern. 
84. Die innere Organifation der GewerkfhHaften. 
Die innere Organifation ijt in den verfchiedenen Gewerk{haften 
verfchieden ausgeftaltet, doch find die Unterfhiede mehr oberflädllidher 
Art. Im Grunde, d.h. dem Prinzip nad), herricht ziemliche Übers 
einjtimmung. Deshalb genügt es, an diefer Stelle die Organifation 
einer Gewerkjhaftsgruppe zu fehildern; wir wählen als Beifpiel 
die „freien Gewerkfhaften“. 
Die unterjte Organifjationsjtufe find die Ortsvereine, 3U- 
glei Sahl» und Derwaltungsitellen, Sie forgen für das Einziehen 
der Beiträge, zahlen die bewilligten Unterftügungsgelder aus, 
Teiten die Lohnbewegungen und behandeln in regelmäßigen Ders 
jamm(ungen die Derbandsangelegenheiten. An ihrer Spike iteht 
ein Dorjtand oder Obmann. 
Die Ortsvereine gehören ihrerjeits zu „Bezirken“ oder 
„Gauen“, die eigene, ziemlid jelbjtändige Derwaltungsorgane 
befigen. An ihrer Spike jteht ein „Bezirksleiter“, dem Bezirks» 
kommiffionen und Beamte beigeorönet find. Die Gaue bilden das 
Bindeglied zwifhen den Orisvereinen und der Zentralorgani: 
jation: . 
Son Zentralverbänden. Die Derwaltung diefer Derbände
	        
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