verzeichnissen über die Bevölkerungszahlen vermittelt. Die angesehensten
und reichsten Städte haben sich zwischen 5000 und 25 000 Seelen bewegt
und viele selbst relativ bedeutende haben die Zahl von 5000 Einwohnern
nicht überschritten; die Mehrzahl aller Städte hat zwischen 10000 und
5000 Seelen geschwankt.
Tabellenmäßig ergibt sich folgende Reihe. Es hatten Einwohner
im Jahre):
Lübeck (14007.
Straßburg (1475)
Nürnberg (1440)
Usm (1427) ..
Augsburg (1475)
Zürich (4107 .
Frankfurt (1887) .
Basel (14783. ...
Eger (1446) .
Sie überschritten also durchschnittlich nicht das Maß heutiger Klein—
stäͤdte. Die städtische Bevölkerung wird über 10 — 20 Prozent der Ge—
samtbevölkerung des Landes nicht hinausgegangen sein.
Was war es nun aber, fragen wir uns erstaunt, was den Städten
jene machtvolle Stellung in politischer Bedeutung verlieh? Eine ganze
Reihe von Gründen ist zu nennen; sind zum Teil schon aufgezählt:
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kriegerische Stärke, gewiß kam ihnen auf der anderen Seite die Schwäche
der Zentralgewalt, die räumliche Zersplitterung der Landbevölkerung und
die dadurch bedingte, geringere Stoßkraft der Fürstengewalt zustatten.
Aber vor allem beruht doch ihre unleugbare Stärke auf ihrem freien
Verfassungsleben und der glücklichen sozialen Wirtschaftsordnung; beides
eng miteinander verknüpft.
Ehe wir jedoch zur Schilderung dieser Rechtseinrichtungen schreiten,
wird es am Platze sein, daß wir uns zuvörderst ein Bild von dem
Leben und Treiben im Innern der mittelalterlichen Stadt verschaffen,
um auf diese Weise unserer Vorstellung bei dem etwas spröderen Stoffe
durch einen plastischen Hintergrund zu Hilfe zu kommen.
Wir wählen für ein solches Städtebild vor allem die farbigen
Darstellungen, mit denen es uns Gustav Freytag und auch Karl
Lamprecht gezeichnet haben.
Bei allen großen Verschiedenheiten ist sehr auffallend, wieviel
Bemeinsames alle mittelalterlichen Städte in Aussehen und Wand—
lungen haben.
Noch liegt die Stadt um 1800 zwischen Wald und Wasser, von
Holz, Teich, Bruch und Heide umgeben. Aus der Heide führt die Straße
durch die „Sandwehr“, einen Wall mit Graben, der die Flur und ihre
Gemarkung in weitem Kreise umzieht; der Wall ist mit Dornengebüsch