10 v. Schwerin-LSwitz, Unser Berhaltnis zur Nordamerikanischen Union.
Wenn also spatestens am 1. Dezember d. I. auch die Kiindigung
unseres Abkommens mit der Union vom 10. Juli 1900 erfolgt, was ja
ohne alle Frage geschehen muh, wenn wir uberhaupt mit dem 1. Marz
k. I. unseren neuen Generaltarif und Konventionaltarif zur Anwendung
bringen wollen, so haben wir dann wenigstens vollkommen sreie Bahn
sur die Neuregelung unserer kunstigen Handelsbeziehungen zur Union.
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Wenn ich nun zu der Frage ubergehe, aus welch er Basis denn
eine solche Neuregelung unserer Handelsbeziehungen zu den so-
genannten Meistbegunstigungsstaaten und namentlich zur ameri-
kanischen Union moglich sein wird, so darf ich wohl als erwiesen
annehmen, datz die Eventualitat des Abschlusses eines glatten Meist-
begunstigungsvertrages mit der Union von vornherein ausscheidet. Und
zwar nicht sowohl wegen der sehr ungunstigen Erfahrungen, welche wir
Amerika gegenuber mit unserer sreiwilligen Gewahrung der vollen
Meistbegunstigung gemacht haben, als weil die Vereinigten Staaten
es nach ihren traditionellen Grundsatzen unbedingt ablehnen, mit irgend
einem Lande einen glatten Meistbegunstigungsvertrag abzuschliehen.
Jst man in der Union doch so weit gegangen, die wenigen alien
— seit lange bestehenden — glatten MeistbegunstigungsvertrLge,
welche die Union um das Jahr 1850 mit einigen Staaten, wie beispiels-
weise derSchweiz, abgeschlossen hatte,mitderausdrucklichenBegrundung
zu kundigen, datz „diese Vertrage in so schroffen Gegensatz zu der sonst
einheitlichen Handelspolitik der Vereinigten Staaten stunden, daH sie da-
durch zu berechtigten Vorstellungen anderer Regierungen gegen eine so
auhergewohnliche Begunstigung Veranlassung geben"?)
Als zweite Eventualitat konnte der Abschluh eines langfristigen
Tarisvertrages in Frage kommen, wie wir solche mit den europaischen
Staaten abgeschlossen haben. In unser neueres handelspolitisches System
wtirde das ja zweifellos am besten hineinpassen, und unserem Aussuhr-
handel wurden damit sur langere Zeit gesicherte Verhtrltnisse geschaffen
werden. Ich muh dem Abgeordneten Eugen Richter durchaus beipflichten,
wenn er in der Reichstagssitzung vom 11. Februar 1899 sich wie folgt
auHerte:
y Note des Staatssekretars Hay an den schweizerischen Gesandten bet der 1898
erfolgten Kundigung der Artikel VIII und XII des Vertrages der Schweiz mit der
Union von 1850.