Full text: Die Meistbegünstigung und unser handelspolitisches Verhältnis zur Nordamerikanischen Union

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v. Schwerin-LSwitz, Unset Verhaltnis zur Nordamerikamschen Union. 
Der Zollnachlast, welchen Frankreich der Union hiermit gewahrt, 
berechnet sich aus etwa 3 700 000 Francs oder rund 3 Millionen Mark. 
Wurde Deutschland nun beispielsweise der Union die ZollnachlLsse 
des Vertragstarifs bet den Positioner: 
Nr. 74 Bau- und Nutzholz roh 
„ 75 „ „ beschlagen, 
„ 76 „ „ n gesagt, 
„ 83 Fahdauben, 
„ 47 Ob st, srisch, 
„ 48 „ getrocknet, 
unseres Generaltariss gewahren, so rvurde dies uach der Einfuhr 
von 1903 — einen Zollnachlast von 3 030 924 oder rvieder rund 
3 Millionen Mark reprasentieren —, also ungefahr ebenso viel wie der 
von Frankreich der Union zugebilligte Nachlast?) 
Jch habe mit der vorstehenden Berechnung naturlich nur ein Bei- 
fpiet — ein annaherndes Bild — der Grundlage geben wollen, aus 
welcher mir vielleicht zunachst zu einem annehmbaren Abkommen mit 
der Union gelangen konnen. 
Wir werden aber der Union eine gewisse Wahl unter den vielen 
Positionen unseres Konventionaltariss wohl einraumen mussen und 
ttn allgemeinen auch unbedenklich — einraumen konnen. 
Aus Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht freilich ge 
wahrt Frankreich der Union auch nicht einen Cent. Zollnachlast, 
und es ist nicht einzusehen, aus welchem Grunde wir wenigstens nach 
bent Grundsatz der Equity and Reciprocity dies tun mustten. 
Jch empfehle daher, dieses grohte und wertvollste Kompensations- 
objekt unseres neuen Konventionaltariss nicht etwa wreder von vornherein 
sur ein Butterbrot sortzugeben, sondern, wenn wir, wie ich annehme, 
zur Zeit ein wirkliches Aquivalent hierfrir nicht erhalten konnen, es fur 
spatere Verhandlungen in der Hand zu behalten?) 
Her uns von der Union nach dem Abkommen vom 10. Juli 1900 gewahrte 
Zollnachlast berechnet sich dagegen nur aus jahrlich 162493 Dollar ~ rund 750000 m. 
- also nur etwa aus ein Viertel dessen, was wrr der Unron gewahren wurden. 
Solche spateren Verhandlungen werden ja unter allen Umstanden komrnen, 
— nicht nur uber Abanderung der zur Zeit gultigen amerikanischen Zollmodalitaten, 
sondern namentlich liber AbanderuNg des im Jahre 1908 ablaufenden Vertrages der 
Union mit Kuba, wonach die von der Union an Kuba gewShrten weitgehenden Ver- 
glinstigungen (z. B. bei Zucker 20°/°) anderen Staaten gar nicht zugebrlligt werden 
dlirfen, sodast hier nicht nur unsere Gleichbeglinstigung, sondern selbst unser 
Reziprozitatsanspruch ausgeschlossen wird.
	        
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