Object: Zwei Bücher zur socialen Geschichte Englands

Godwin. 
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keiner militärischen Erfahrung; es genügt „die allgemeine 
Macht eines gebildeten Geistes“ — man sieht, mit dem Glauben 
an die Allmacht der Vernunft kommt Godwin über alle 
Schwierigkeiten weg. 
Luxusgesetze, Schutzzölle, Pressgesetze aller Art sind 
natürlich höchst verwerfliche Eingriffe in die individuelle 
Freiheit (S. 603 ff), besonders heilige und dauernde Ver- 
fassungsgesetze sind wegen des ewigen Fortschritts der Mensch- 
heit ein Unsinn (S. 654). Selbst wenn diese etwa die Prin- 
cipien der ewigen Gerechtigkeit formuliren wollten, wären sie 
ja nach Godwin’s Meinung ganz unnöthig, da überhaupt nach 
durchgedrungener Wahrheit jedes Gesetz unnöthig ist, — 
shenso wie auch eben alle Steuern wegfallen würden (S. 681). 
Auch ein Codex des Privatrechts ist überflüssig, es genügt 
„die Vernunft, die eine uncontrollirte Gerichtsbarkeit nach 
der Sachlage im einzelnen Fall übt.“ 'Das Ideal der Demo- 
kratie besteht darin, dass lauter selbständige kleine Kirch- 
spiele oder Communen nebeneinander bestehen, die dann ganz 
gelegentlich z. B. im Falle eines Angriffs von Aussen coope- 
viren resp. zu loser Confoederation zusammentreten. Die Depu- 
‘irten der Confoederation, ebenso wie die (gewählten) Juries 
in den einzelnen Distrikten oder Communen brauchen auch 
kaum zu befehlen, sondern können sich mit Appellen an die 
Vernunft (invitations) begnügen. Zu Aallerletzt erscheinen 
Godwin auch die Distrikte und ihre Conföderation unnöthig 
und er löst die ideale Gesellschaft in lauter selbständige 
Einzelne ohne jedes äussere zwingende Band auf (S. 857) — 
weit consequenter als Bentham erklärt er schliesslich alle 
Ordnung als solche für verwerflich. 
Es herrscht manchmal einige Unklarheit darüber, welcher 
Zustand, d. h. welches Maass von Mangel an Ordnung sofort 
und unbedingt und welches erst in späterer Zukunft hergestellt 
werden kann und: soll. Jedenfalls aber ist einerseits klar, 
dass das letzte Ziel Wegfall aller zwingenden Gewalt und 
Ordnung ist, und dass andererseits Godwin für die nächste 
Zeit schweren Herzens eine Staatsgewalt als nothwendig an- 
aykennt aher nur zu den beiden Zwecken, Vertheidigungs-
	        
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