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Gültig ab 1. Dezember 1927.
Manteltarifverirag
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abgeschlossen zwischen dem
Arbeitgeberverband der papierverarbeitenden Industrie von Düren
und Umgegend e. V.
einerseits
und den Verbänden
#. Graphischer Zentralverband,
2. Verband der Buchbinder und Papierverarbeiter,
Ortserupnen Düren
andererseits.
$ 1. Arbeitslöhne,
Die Löhne werden durch besondere Lohnverträge festgesetzt,
deren Geltungsdauer von derjenigen dieses Arbeitsvertrages unab-
hängig ist. Invaliden dürfen ihre Renten nicht auf den Lohn ange-
rechnet werden.
8 2, Ferien.
Den Arbeitern wird unter Fortzahlung des Durchschnittslohnes
Jer jeweils letzten vier Lohnperioden jährlich ein Erholungsurlaub ge-
währt und zwar
nach 1jähriger Tätigkeit bei derselben Firma 3 Arbeitstage
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Ferien erhält, der am 25, Oktober ein Jahr bei derselben Firma
beschäftigt war.
Militärdienstzeit wird hierbei angerechnet, sofern der Betreffende
zurzeit seiner Einberufung zum Militärdienst bei der betreffenden
Firma beschäftigt war.
Eine Ablösung der Ferientage durch Geld oder anderweitige Ent-
schädigung ist unstatthaft.
Unentschuldigte Arbeitsversäumnisse, die nicht unter 8 616
5. G. B. fallen, können in Abzug vebracht werden.