Advokaten werden Spezialisten. Innerhalb der Bureaukratie,
innerhalb der Beamtenschaft, zeigt sich die Spezialisierung in der
unerhörtesten Weise. Am frappantessten ist mir die Erscheinung
zum erstenmal entgegengetreten, als ich als junger Abgeord-
neter zugunsten eines Gewerbetreibenden mich zu verwenden
hatte. Ich kam zu einem Hofrat und verlangte Abhilfe in einer
Gewerbestreitsache. Der Hofrat sagte mir, er sei in dieser Ge-
werbesache nicht kompetent, es sei sein Amt, zu entscheiden in
allen den Fällen, die den § 23 der Gewerbeordnung betreffen.
Das heißt innerhalb der Amter eine solche Spezialisierung, daß
ein jeder zum Schluß nur ein enges Teilgebiet beherrscht und
bearbeitet und alle Gebiete notwendigerweise dabei zurückstellt,
vernachlässigt.
Der Habitus des geistigen Arbeiters wird immer mehr ver-
einseitigt, der Gelehrte ist nicht mehr der Polyhistor, der Uni-
versalgelehrte von anno dazumal, sondern er ist Spezialist auf
einem Gebiete, und es vereinigt sich sehr wohl, daß jemand
z. B. in der Mathematik ein außerordentlicher Gelehrter ist und
in den politischen Wissenschaften die völligste Unbeholfenheit
verrät. Das ist der gewöhnliche Fall nicht nur bei der Mathe-
matik, sondern bei jedem einzelnen Wissenszweig.
e) Der neue zahlenmäßige Aufbau.
Diese Spezialisierung hat weitere Folgen. Man muß viele
Spezialisten nebeneinander stellen, um ein Ganzes zu bekom-
men, das heißt auf jeder einzelnen Stufe, insbesondere auf den
unteren Stufen, steht eine große Zahl von Bewerbern und
Mitbewerbern gegenüber der geringen Zahl derjenigen, die an
der Spitze stehen. Ich habe eine Fabrik vor Augen, die in den
achtziger Jahren einen Chef, der Techniker war, besaß, einen
tuts tten sertgtn Fechulkee slsqteieren hetserurtautunt
wie ich es vorher etwa Meister, Geselle, Lehrling, 1:2:3 geschil-
dert habe. Gehen Sie nun in die AEG. und schauen Sie sich
dort nur die Versuchs- und Prüfungsstelle an! Ich kann Ihnen
nicht genaue Zahlen sagen, aber gegen den einen Chef wer-
den vielleicht zehn mittlere Beamte sein und dann 100 in
untergeordneter Stellung. Daraus ergibt sich vor allem eins:
von den 100 kann nicht mehr ein nennenswerter Prozent-
satz die erste Stelle erreichen, es können nur 10 Prozent die