Object: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Erstes Kapitel. 
Boiale und politische Enlwicklung des 
Bürgertums bis in die zweite Hälfte des 
vierrehnten Lahrhunderts. 
Die Sozialgeschichte des 14. und 15. Jahrhunderts ent⸗ 
behrt mehr als die irgend eines Zeitraums der deutschen Ge— 
schichte eines einheitlichen Mittelpunktes. Die königliche Gewalt 
bedeutet auf diesem Gebiete nichts mehr; seit früher Stauferzeit 
schon hatte sie die Erfordernisse mißkannt, die das empordrängende 
Wesen der Geldwirtschaft stellte; seit Rudolf von Habsburg war 
sie, statt zu führen, ihrerseits von der autonomen Entwicklung 
geleitet, gedrängt, geschwächt worden!. 
Die am weitesten tragende Folge dieser Aufhebung des 
königlichen, centralen Einflusses liegt in der Thatsache vor, daß 
die Geldwirtschaft der staufischen und späterer Zeiten nicht durch 
die Vermittlung einer höchsten, nach allen Seiten wirkenden 
Gewalt gleichmäßig im Lande Fuß faßte, sondern einseitig zu— 
nächst fast nur den besonderen Standorten der kommerziellen und 
industriellen Entwicklung, den Städten, zu gute kam. Es ist 
einer der wichtigsten Vorgänge unserer nationalen Entwicklung 
überhaupt. Ihm ist es zuzuschreiben, daß im 14. und 15. Jahr⸗ 
hundert sich Fürsten und Städte schroff gegenübertraten, daß 
S. oben S. 116 f.
	        
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