Erstes Kapitel.
Boiale und politische Enlwicklung des
Bürgertums bis in die zweite Hälfte des
vierrehnten Lahrhunderts.
Die Sozialgeschichte des 14. und 15. Jahrhunderts ent⸗
behrt mehr als die irgend eines Zeitraums der deutschen Ge—
schichte eines einheitlichen Mittelpunktes. Die königliche Gewalt
bedeutet auf diesem Gebiete nichts mehr; seit früher Stauferzeit
schon hatte sie die Erfordernisse mißkannt, die das empordrängende
Wesen der Geldwirtschaft stellte; seit Rudolf von Habsburg war
sie, statt zu führen, ihrerseits von der autonomen Entwicklung
geleitet, gedrängt, geschwächt worden!.
Die am weitesten tragende Folge dieser Aufhebung des
königlichen, centralen Einflusses liegt in der Thatsache vor, daß
die Geldwirtschaft der staufischen und späterer Zeiten nicht durch
die Vermittlung einer höchsten, nach allen Seiten wirkenden
Gewalt gleichmäßig im Lande Fuß faßte, sondern einseitig zu—
nächst fast nur den besonderen Standorten der kommerziellen und
industriellen Entwicklung, den Städten, zu gute kam. Es ist
einer der wichtigsten Vorgänge unserer nationalen Entwicklung
überhaupt. Ihm ist es zuzuschreiben, daß im 14. und 15. Jahr⸗
hundert sich Fürsten und Städte schroff gegenübertraten, daß
S. oben S. 116 f.