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hatten das Nacharbeiten. Aufgefundene Mängel wurden
von den Installateuren nicht anerkannt und deshalb auch
nicht ausgebessert. Die Pfuscharbeit der Unberufenen
veranlasste in erster Linie die Behörden zur Einführung
nachher oft allzu rigoroser Vorschriften.
2. Die Elektrizität kommt in der Schweiz nicht nur
in Städten sondern auch in sehr zerstreuten Ortschaften
zur Verteilung. Dies bedingt für die Elektrizitäts-Werke
das Halten verhältnismässig zahlreichen Personals für
die Überwachung ihrer sich meilenweit erstreckenden
Anlagen. Natürlich entstehen dadurch grosse Kosten.
Um diese herabzumindern bezw. auszugleichen, werden
die Überwachungsbeamten, soweit es der Dienst ge
stattet, mit Installationsarbeiten beschäftigt. Den Werken
die Installationsarbeiten wegnehmen, hiesse einfach,
erstere bei den allgemein billigen Strompreisen ver
anlassen, ihr Überwachungspersonal zu reduzieren und
weiter zu distanzieren, zum Schaden des Publikums,
das ,dann länger auf Behebung von Störungen warten
müsste.
Immerhin sind bei grösseren Anlagen meistens
auch einige selbständige Installateure konzessioniert.
Kür gut geschulte Kräfte bleibt in dieser Richtung auch
fernerhin ein Arbeitsfeld für freie, ungebundene Be
tätigung. Installationsbureaux, wie sie in Deutschland
von Grossfirmen der elektrischen Branche errichtet
wurden, gibt es in der Schweiz nicht.
Um dem Stand der Installateure eine bessere Stütze
auf wirtschaftlichem Gebiete zu geben, wäre eine Or
ganisierung der Berufsgenossen sehr am Platze. Dahin
gehende Bestrebungen tauchen ja auch schon hin und
wieder auf; es ist im Interesse des Standes nur zu