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lenn er begreift nicht, daß, wenn inan jemand
welchen Vorstellungen, in welchen er sich er
blich und wohl befindet, auch wenn dieselben
gier Natur sind, befreit, man diesem einen
den Besitzstand raubt.
n innere Wesen dieses Besitzstandes sich auf
£ zs Unterlagen bewegte oder nicht, ist vollständig
i; denn nur der Erfolg, welchen dieser Besitz-
», also die Tatsache, daß man sich durch die
ausgehende Wirkung wohl und glücklich
iz allein entscheidend. Diese Auffassung wird
^ähnlichen Leben als gültig anerkannt; denn
it irgendwelchen Verfahrens und sonstiger
wird in diesem Sinne durch den herbei-
--.folg, wenn auch nicht immer zutreffend, be-
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emand die offenbar guten Charaktereigen
st, daß er an das Gute und Edle, welches
t sich trägt, glaubt, so ist es unverantwort-
den Glauben, in dem er sich gehoben und
Jt, zu rauben.
-übe besagt, daß man sich in dem diesem
^egenden Sinne mit den Segnungen, welche
en sonstiger falsch motivierter Begriffe tat-
h schließt, begnügen kann, und nach dieser
s auch für die, welche sich nach ihrer Meinung
nrneinung der göttlichen Macht auf einen
hen Standpunkt stellen wollen, doch wohl
st chtige, an einem Glauben, durch dessen Ein-
n sich wohl befindet, festzuhalten. In
en soll man die Einwirkungen anderer, die
nzigen Falle die Absicht haben, durch ihre
^ Wohl des Volkes fördern zu wollen, un-
i, um sich selbst dadurch den größten Dienst
- ohne gewärtigen zu müssen, daß man sich
st utnng aussetzt, als besäße man nicht die
sich auf die volle Höhe jeglicher Erkenntnis
n. Auch hier entscheidet nicht der Schein,
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