Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

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I.  Teil.  Allgemeines.

Gegensätze  sich  auf  tun,  bedarf  es  ihrer  Milderung,  um  das  Ganze  vor
Schaden  zu  bewahren.  Wenn  deshalb  die  Sozialpolitik  in  der  dem
Gesamtinteresse  dienlichen  Weise  auf  die  Verhältnisse  der  Gesellschaftsklassen ­
  einwirken  will,  so  muß  sie  zu  einer  Abschwächung  der  Klassenunterschiede ­
  führen.  Sie  muß  vor  allem  die  wirtschaftliche  Lage  der
einzelnen  Klassen  und  ihren  Anteil  an  den  Kulturerrungenschaften
einander  nähern,  ohne  sie  deshalb  in  eine  dem  Fortschritt  schädliche
unbedingte  Gleichheit  der  äußeren  Lebensverhältnisse  hinüber  zu  führen.
Die  Abschwächung  der  Klassenunterschiede  läßt  sich  von  zwei  Seiten
her  erreichen:  durch  eine  Herabdrückung  der  wirtschaftlichen  Lage
der  besser  gestellten  Volksschichten  oder  durch  eine  Hebung  der  Lebensverhältnisse ­
  der  schwächeren  und  schlechter  gestellten  Klassen.  In
jedem  dieser  Fälle  vermindert  sich  der  Abstand  zwischen  beiden  Gruppen.
Aber  die  Wirkung  für  das  Volksganze  ist  durchaus  nicht  gleich.  Das
Herabdrücken  der  besser  gestellten  ohne  die  gleichzeitige  Hebung  der
schwächeren,  wirtschaftlich  bedrängteren  Schichten  mindert  den  Wohlstand ­
  und  die  wirtschaftliche  Leistungsfähigkeit  im  ganzen.  Es  ist
klar,  daß  nur  der  zweite  Weg  für  die  Sozialpolitik  in  Betracht  kommen
kann.  Sie  erreicht  ihr  Ziel  am  sichersten  durch  Steigerung  der  Wohlfahrt ­
  der  schwächeren  Volksklassen.
Das  Arbeitsgebiet  der  Sozialpolitik  im  weiteren  Sinne  ist  sehr
ausgedehnt.  Die  Gesellschaftsklassen  stufen  sich  nach  ihren  wirtschaftlichen ­
  Verhältnissen  so  mannigfaltig  ab,  daß  es  kaum  eine  Klasse
gibt,  die  nicht  einer  andern  gegenüber  in  bestimmten  Beziehungen  als
die  schwächere  erscheint.  Es  ist  üblich  geworden  und  innerlich  wohlbegründet, ­
  aus  diesem  weiten  Gebiet  die  Sozialpolitik  im  engeren
Sinne  auszuscheiden.  Sie  erscheint  als  Wohlfahrtspolitik  zugunsten
der  Klassen,  die  ihre  Arbeitskraft  im  Dienste  anderer  in  unselbständigen
und  abhängigen  Berufsstellungen  verwerten  müssen.  Die  Hauptgruppe,
die  hier  in  Betracht  kommt,  ist  die  Lohnarbeiterklasse,  insbesondere
die  gewerbliche  Lohnarbeiterklasse.  Sie  stellt  wegen  ihres  großen
Umfanges  und  wegen  der  hohen  Bedeutung,  die  den  Lebensverhältnissen
eines  so  beträchtlichen  Bruchteiles  des  Volkes  für  das  Gesamtinteresse
zukommt,  die  Sozialpolitik  vor  besonders  schwierige  und  verantwortungsvolle ­
  Aufgaben.  Die  auf  die  gewerblichen  Arbeiter  bezügliche  Arbeiterwohlfahrtspolitik ­
  ist  deshalb  der  wichtigste  Zweig  der  Sozialpolitik  im
engeren  und  für  diese  Darstellung  maßgebenden  Sinne.  Aber  sie  erschöpft
den  Arbeitskreis  der  Sozialpolitik  nicht.  Auch  die  landwirtschaftlichen
Lohnarbeiter,  die  kaufmännischen  und  sonstigen  Angestellten  des  Privatdienstes, ­
  die  unteren  Beamtenschichten,  die  Dienstboten  usw.  sind  entweder ­
  in  vollem  Umfange  oder  doch  zu  einem  wesentlichen  Teile  von  der
Sozialpolitik  zu  erfassen.  Dagegen  fallen  die  Verhältnisse  des  selbständigen ­
  Mittelstandes  nicht  in  den  Arbeitsbereich  der  Sozialpolitik  im
            
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