Full text: Grundzüge der Sozialpolitik

4. Kapitel. Wege der Sozialpolitik. 
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beeinflußt werden. Unternehmer sowohl wie Arbeiter können für nicht 
wenige solcher Vorkommnisse nicht verantwortlich gemacht werden, 
weil die allgemeinen, von der Entschließung und dem Verhalten der 
Einzelnen unabhängigen Verhältnisse des modernen Betriebes maß 
gebenden Einfluß haben. 
Für solche Fälle hat die Frage ihre volle Berechtigung, ob nicht 
die Sozialpolitik zu anderen Grundsätzen über die Selbstverantwort 
lichkeit der Einzelpersonen greifen muß. Wird die Frage bejaht, so 
wird das Maß der Fürsorge nicht durch derartige Vorkommnisse be 
einflußt werden können. Nur der Vorsatz würde immer von Einfluß 
hierauf sein. 
Für die Arbeiterversicherung hat die Frage eine besondere Be 
deutung. Sie ist nirgends in dem Sinne entschieden worden, daß 
alles Verschulden des Einzelnen ganz außer Betracht zu bleiben hat, 
soweit es nicht als Vorsatz zur Herbeiführung schädigender Ereignisse 
erscheint. Indes ist doch eine Einschränkung der Selbstverantwort 
lichkeit sowohl der Unternehmer als auch besonders der Arbeiter mehr 
fach vorgenommen worden. Die deutsche und nach ihrem Vorbilde 
die österreichische, norwegische und italienische Unfallversicherungs 
gesetzgebung läßt das schwere Verschulden des Arbeiters außer Betracht. 
Die französische, dänische und englische Gesetzgebung hält dagegen 
an der vollen Verantwortlichkeit des Arbeiters fest. Bezüglich der 
Verantwortlichkeit der Unternehmer geht die neuere Gesetzgebung 
nicht so weit. Ist auch die Haftpflicht des Unternehmers gegen 
früher beschränkt worden, so ist doch schon durch die Begreßpflieht 
gegen das Versicherungsorgan und gegen andere Unternehmer usw. 
noch ein wesentliches Stück der persönlichen Verantwortlichkeit des 
Unternehmers in Geltung geblieben. 
Man darf daraus schließen, daß auch bei Anwendung des Für 
sorgezwanges von einer völligen Beseitigung der Selbstverantwortlich 
keit der Unternehmer und der Arbeiter nicht die Rede sein kann. 
Das verbietet sich von selbst schon deshalb, weil auf die Selbsthilfe 
und die freiwillige Betätigung bei Lösung anderer Aufgaben zurück 
gegriffen werden muß, und weil dabei ein reges Gefühl der Selbst 
verantwortlichkeit nicht entbehrt werden kann. Im übrigen bestehen 
sowohl in der Praxis als auch in der Theorie große Meinungsver 
schiedenheiten darüber, wie weit man mit der Beibehaltung der Selbst 
verantwortlichkeit gehen soll. Vielfach sind dabei weniger grund 
sätzliche als Zweckmäßigkeitsrücksichten maßgebend gewesen. Auch 
in diesen Dingen gibt es keine überall und jederzeit anwendbare Wahr 
heit. Im allgemeinen halten die romanischen Völker an dem Gedanken 
der Selbstverantwortlichkeit zäher fest, auch inbezug auf solche Vor 
kommnisse, bei denen nach deutscher Auffassung der einzelne Arbeiter 
van der Borght, Grundz. d. Sozialpolitik. 3
	        
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