5. Kapitel. Träger und Organe der Sozialpolitik.
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Arbeitgebern und Arbeitnehmern den Vorzug haben, daß die Möglichkeit,
das praktisch Erreichbare und Durchführbare unter Abwägung
der Interessen beider Parteien zu finden, gesteigert wird. Gesetzlich
aufgezwungenen Organen dieser Art würden aber vermutlich
manche Unternehmer und noch mehr Arbeiter ablehnend und mißtrauisch
gegenüberstehen. In den Kreisen der Unternehmer spielt dabei
die Besorgnis mit, daß die Arbeitskammern zu Stützpunkten der
sozialdemokratischen Agitation werden. Bei einem Teile der Arbeiter
würde sich eine Organisation nach dem Vorbilde der italienischen
Arbeiterkammern ohne Zweifel leicht Eingang verschaffen. Ihr
würden aber die Unternehmer vermutlich allgemeinere und zähere
Abneigung entgegensetzen. Mehrfach ist deshalb eine abwartende
Haltung der Gesetzgebung sowohl gegenüber Arbeiterkammern als auch
gegenüber Arbeitskammern befürwortet und der organische Ausbau der
gutachtlichen Tätigkeit der Gewerbegerichte als zweckmäßiger bezeichnet
worden.
Wenn es gelingt, die Hindernisse zu beseitigen, die der gesetzlichen
Regelung der Frage der Arbeitskammern entgegenstehen, so
würde damit doch noch nicht allen Bedürfnissen in bezug auf die Interessenvertretung
Genüge geschehen sein. Man darf nicht vergessen,
daß der Arbeiter das Bedürfnis empfindet, auch in dem engeren Umkreise
des ihn beschäftigenden und seine wirtschaftliche Lage unmittelbar
beeinflussenden Unternehmens seine Interessen zur Sprache und
zur Geltung zu bringen. Auf der anderen Seite ist es auch für den
Unternehmer wichtig, die besonderen Wünsche und Beschwerden seiner
eigenen Arbeiter kennen zu lernen, ohne lediglich auf Anhören einzelner
Personen oder auf die Verhandlungen mit der Gesamtheit seiner
Arbeiter angewiesen zu sein. Diesem Bedürfnis kann die lokale
Arbeitskammer, auch wenn sie in Berufsabteilungen gegliedert ist.
nicht gerecht werden. Denn ihr Wesen besteht gerade darin, über
das Einzelunternehmen hinaus zu der ganzen Berufsgruppe des betr.
Bezirks zu führen. Daß dabei auch gelegentlich eine Erörterung der
Verhältnisse bestimmter Betriebe stattfinden würde, genügt nicht, da
es zur Befriedigung des genannten Bedürfnisses der Aussprache zwischen
dem Unternehmer oder seinen Vertretern und den Vertretern seiner
eigenen Arbeiter bedarf. Dazu kommt, daß in jedem größeren Unternehmen
eine Reihe von Einrichtungen zu verwalten ist, die sich auf
die Verhältnisse der Arbeiter dieses Werkes beziehen, und daß es
vielfach sowohl den Arbeitern wie dem Unternehmer erwünscht ist,
auch Arbeitervertreter bei der Verwaltung beteiligt zu sehen. Eine
solche Interessenvertretung der Arbeiter des einzelnen Werkes gegenüber
dem beteiligten Unternehmer liegt in den Arbeiterausschüssen
(Ältestenkollegien, Ältestenräten, Fabrikräten usw.) vor. Aus
van der Borght, Grundz. d. Sozialpolitik. (3