Full text : Grundzüge der Sozialpolitik

5.  Kapitel.  Träger  und  Organe  der  Sozialpolitik.

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Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  den  Vorzug  haben,  daß  die  Möglichkeit, ­
  das  praktisch  Erreichbare  und  Durchführbare  unter  Abwägung
der  Interessen  beider  Parteien  zu  finden,  gesteigert  wird.  Gesetzlich ­
  aufgezwungenen  Organen  dieser  Art  würden  aber  vermutlich
manche  Unternehmer  und  noch  mehr  Arbeiter  ablehnend  und  mißtrauisch ­
  gegenüberstehen.  In  den  Kreisen  der  Unternehmer  spielt  dabei ­
  die  Besorgnis  mit,  daß  die  Arbeitskammern  zu  Stützpunkten  der
sozialdemokratischen  Agitation  werden.  Bei  einem  Teile  der  Arbeiter ­
  würde  sich  eine  Organisation  nach  dem  Vorbilde  der  italienischen
Arbeiterkammern  ohne  Zweifel  leicht  Eingang  verschaffen.  Ihr
würden  aber  die  Unternehmer  vermutlich  allgemeinere  und  zähere
Abneigung  entgegensetzen.  Mehrfach  ist  deshalb  eine  abwartende
Haltung  der  Gesetzgebung  sowohl  gegenüber  Arbeiterkammern  als  auch
gegenüber  Arbeitskammern  befürwortet  und  der  organische  Ausbau  der
gutachtlichen  Tätigkeit  der  Gewerbegerichte  als  zweckmäßiger  bezeichnet ­
  worden.
Wenn  es  gelingt,  die  Hindernisse  zu  beseitigen,  die  der  gesetzlichen ­
  Regelung  der  Frage  der  Arbeitskammern  entgegenstehen,  so
würde  damit  doch  noch  nicht  allen  Bedürfnissen  in  bezug  auf  die  Interessenvertretung ­
  Genüge  geschehen  sein.  Man  darf  nicht  vergessen,
daß  der  Arbeiter  das  Bedürfnis  empfindet,  auch  in  dem  engeren  Umkreise ­
  des  ihn  beschäftigenden  und  seine  wirtschaftliche  Lage  unmittelbar ­
  beeinflussenden  Unternehmens  seine  Interessen  zur  Sprache  und
zur  Geltung  zu  bringen.  Auf  der  anderen  Seite  ist  es  auch  für  den
Unternehmer  wichtig,  die  besonderen  Wünsche  und  Beschwerden  seiner
eigenen  Arbeiter  kennen  zu  lernen,  ohne  lediglich  auf  Anhören  einzelner ­
  Personen  oder  auf  die  Verhandlungen  mit  der  Gesamtheit  seiner
Arbeiter  angewiesen  zu  sein.  Diesem  Bedürfnis  kann  die  lokale
Arbeitskammer,  auch  wenn  sie  in  Berufsabteilungen  gegliedert  ist.
nicht  gerecht  werden.  Denn  ihr  Wesen  besteht  gerade  darin,  über
das  Einzelunternehmen  hinaus  zu  der  ganzen  Berufsgruppe  des  betr.
Bezirks  zu  führen.  Daß  dabei  auch  gelegentlich  eine  Erörterung  der
Verhältnisse  bestimmter  Betriebe  stattfinden  würde,  genügt  nicht,  da
es  zur  Befriedigung  des  genannten  Bedürfnisses  der  Aussprache  zwischen
dem  Unternehmer  oder  seinen  Vertretern  und  den  Vertretern  seiner
eigenen  Arbeiter  bedarf.  Dazu  kommt,  daß  in  jedem  größeren  Unternehmen ­
  eine  Reihe  von  Einrichtungen  zu  verwalten  ist,  die  sich  auf
die  Verhältnisse  der  Arbeiter  dieses  Werkes  beziehen,  und  daß  es
vielfach  sowohl  den  Arbeitern  wie  dem  Unternehmer  erwünscht  ist,
auch  Arbeitervertreter  bei  der  Verwaltung  beteiligt  zu  sehen.  Eine
solche  Interessenvertretung  der  Arbeiter  des  einzelnen  Werkes  gegenüber ­
  dem  beteiligten  Unternehmer  liegt  in  den  Arbeiterausschüssen ­
  (Ältestenkollegien,  Ältestenräten,  Fabrikräten  usw.)  vor.  Aus
van  der  Borght,  Grundz.  d.  Sozialpolitik.  (3
            
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