Full text: Das Land der unbegrenzten Möglichkeiten

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schäften, die im Staat nur Geschäfte machen. Schließlich 
erhebt der Staat noch eine Vermögenssteuer, deren Ge 
ringfügigkeit aus ihrem Ertrag zu erkennen ist: sie brachte 
im Jahre 1902 für Greater New York nur 4 515 509,29 $, 
d. i. noch nicht 60 Proz. der von Berlin geleisteten Staats 
einkommensteuer (ohne den Kommunalsteuer-Zuschlag). 
Die Erträge der einzelstaatlichen Steuern werden zur 
Besoldung der Staatsbeamten, zur Erhaltung der Staats 
schulen (für taubstumme usw. Kinder), zu Militärzwecken 
(National Guard), zur Fürsorge für Kanäle, Fischzucht, 
Wälder, zur Erhaltung gewisser Spitäler und Irrenanstalten 
sowie der Staatsgefängnisse verwendet. Dagegen liegt die 
Schullast im allgemeinen den Städten ob. 
Die dritte Steuer, die städtische, ist gleichfalls eine 
Vermögens-(nicht Einkommen-)Steuer. Das Budget von 
Greater New York für 1902 belief sich auf 97 974 541,38 $, 
eine Summe, in welcher die Steuern, die dem Staate 
zufallen (wie oben erwähnt, 4 515 509,29 $), einbe 
griffen sind. Die Steuer wird in der Weise erhoben, 
daß die Steuerbeamten Einschätzer oder Taxatoren er 
nennen, die den Wert eines jeden Grundstücks mit den 
darauf befindlichen Gebäuden alljährlich neu feststellen. 
Die Einschätzung wird in für diesen Zweck be 
stimmte Bücher eingetragen. Jeder Bürger kann hier Ein 
sicht nehmen; Beschwerden gegenüber sind die Steuer 
beamten befugt, die Einschätzung zu reduzieren. Nach dem 
Gesetz sollen alle Grundstücke gemäß ihrem vollen Wert 
eingeschätzt werden; tatsächlich wurden sie bis in die neueste 
Zeit hinein — oft unter Geltendmachung bestimmter Einflüsse 
— nur auf 66 2 / 3 bis 70 Proz. ihres wirklichen Werts veran 
schlagt. Grundstücke unterliegen außerdem einer kleinen 
Spezialsteuer für den Gebrauch von Wasser,, die je nach 
der Anzahl der Leitungshähne bestimmt wird.
	        
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