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schäften, die im Staat nur Geschäfte machen. Schließlich
erhebt der Staat noch eine Vermögenssteuer, deren Ge
ringfügigkeit aus ihrem Ertrag zu erkennen ist: sie brachte
im Jahre 1902 für Greater New York nur 4 515 509,29 $,
d. i. noch nicht 60 Proz. der von Berlin geleisteten Staats
einkommensteuer (ohne den Kommunalsteuer-Zuschlag).
Die Erträge der einzelstaatlichen Steuern werden zur
Besoldung der Staatsbeamten, zur Erhaltung der Staats
schulen (für taubstumme usw. Kinder), zu Militärzwecken
(National Guard), zur Fürsorge für Kanäle, Fischzucht,
Wälder, zur Erhaltung gewisser Spitäler und Irrenanstalten
sowie der Staatsgefängnisse verwendet. Dagegen liegt die
Schullast im allgemeinen den Städten ob.
Die dritte Steuer, die städtische, ist gleichfalls eine
Vermögens-(nicht Einkommen-)Steuer. Das Budget von
Greater New York für 1902 belief sich auf 97 974 541,38 $,
eine Summe, in welcher die Steuern, die dem Staate
zufallen (wie oben erwähnt, 4 515 509,29 $), einbe
griffen sind. Die Steuer wird in der Weise erhoben,
daß die Steuerbeamten Einschätzer oder Taxatoren er
nennen, die den Wert eines jeden Grundstücks mit den
darauf befindlichen Gebäuden alljährlich neu feststellen.
Die Einschätzung wird in für diesen Zweck be
stimmte Bücher eingetragen. Jeder Bürger kann hier Ein
sicht nehmen; Beschwerden gegenüber sind die Steuer
beamten befugt, die Einschätzung zu reduzieren. Nach dem
Gesetz sollen alle Grundstücke gemäß ihrem vollen Wert
eingeschätzt werden; tatsächlich wurden sie bis in die neueste
Zeit hinein — oft unter Geltendmachung bestimmter Einflüsse
— nur auf 66 2 / 3 bis 70 Proz. ihres wirklichen Werts veran
schlagt. Grundstücke unterliegen außerdem einer kleinen
Spezialsteuer für den Gebrauch von Wasser,, die je nach
der Anzahl der Leitungshähne bestimmt wird.