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2. Die Genossenschaften nach Haftpflichtarten.
Über die Entwickelung der preußischen Genossenschaften
in den einzelnen Haftpflichtarten gibt die Tabelle II des Tabellen
werkes Auskunft, allerdings auch nur vom Jahre 1898 a ' J : d. h.
seit dem Bestehen der amtlichen Genossenschaftsstatistik. Für
die Jahre 1890 bis 1897 sind umstehend in der Tabelle 5
die Zahlen, wie im ersten Abschnitte aus den Jahrbüchern des
Schulze-Delitzschen Verbandes zusammengetragen.
Pie Verbreitung der verschiedenen Haftpflichtarten hängt
im wesentlichen von dem Gegenstände des Unternehmens der
Genossenschaften ab. Manche Genossenschaftsarten bevor
zugen ihrer Natur nach und auch nach den Grundsätzen, die
ihren geschichtlichen Werdegang beherrscht haben und sie
selbst noch jetzt beherrschen, vorzugsweise die Form der un
beschränkten Haftpflicht, andere wählen überwiegend die durch
das Reichsgesetz von x 889 zugelassene Fonn der beschränkten
Haftpflicht, während die unbeschränkte Nachschußpflicht im
ganzen wenig Verbreitung gefunden hat. Je nachdem in
einem Gebietsteile die eine oder andere Art der genossen
schaftlichen Unternehmung mit ihren ganz verschieden großen
Mitgliederbeständen stark vorherrscht, fällt auch die Ver
breitung der Haftpflichtarten verschieden aus, und in diesem
Sinne wird man dann sagen dürfen, daß diese oder jene
Haftpflichtart in den einzelnen Gebietsteilen gleichsam die
beliebtere sei, beliebter im Sinne der Lösung notwendiger
wirtschaftlicher Aufgaben u. dergl. nach bestimmten genossen
schaftlichen Formen.
In den Jahren 1891, 1892 und 1893 ist die Zunahme der
Genossenschaften mit beschränkter Haftpflicht größer als bei
den Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht, was wohl
als die Anfangswirkung der im Gesetze vom 1. Mai 1889 aus "
gesprochenen Zulassung der beschränkten Haftpflicht ange
sehen werden kann. Von 1894- bis zum Jahre 1900 über
wiegen in der jährlichen Zunahme dagegen die Genossen
schaften mit unbeschränkter Haftpflicht; vom Jahre 1900 ab
bis 1904 haben die Genossenschaften mit beschränkter Haft
pflicht wieder die Führung, wie die folgenden Zahlen zeigen.
Die Zunahme betrug
bei Genossenschaften
m. u. H.
m. b. H.
von
x 89°
zu
1891
281
x 89 x
33
189*
234
55
189*
33
x 893
289
:i
‘893
33
x 894
150
1894
33
>895
187
1895
33
I89 6
243
51
1396
33
1897
428
.j;
1 897
33
1898
323
1898
33
1899
247
55
1 899
33
1900
336
299
>>
1900
33
1901')
180i)
246i)
55
1901
33
1902
413
640
3;
1902
33
19° 3
338
522
33
1903
3)
1904
306
450
33
1904
33
x 9°5
.... 407
385.
Die
nachstehende Gegenüberstellung in
den Zunahm
der Zeitabschnitte 1890-1895, i895-'9 0 ° und I 9 00 ' I 9°5 ,lach
der unbeschränkten und beschränkten Haftpflichtart getrennt,
gibt ein zusammenfassendes Bild.
Die Zunahme der Genossenschaften mit unbescliränktoi
und beschränkter Haftpflicht betrug in dem Jahrfünft
i) Die Zeit von 1900 bis 1901 umfaßt nur ein halbes Jalu
wegen Verlegung des Zeitraums der statistischen Aufbereitung auf
das Kalenderjahr.
Genossenschaftsentwickelung in Preußen.
im Staate
189°
1895
X S95
1900
I9OO-
1905
in den Provinzen:
u. H.
b. H.
u. H.
b. H.
u. H.
b. H.
Königr. Prenssen, tatsächl.
1 020
1 141
2716
1 540
1 644
2 243
in %.....
30
1 391
71
120
25
81
Ost-u. Westpreußen,tatsächl.
115
41
308
81
175
125
in %.....
43
1 367
81
184
25
100
Brandenburg mit Berlin,
tatsächlich
58
114
209
139
136
281
in %
29
600
81
105
29
103
Pommern, tatsächlich....
8
78
45
168
43
218
in % '
9
1 300
45
200
29
87
Posen, tatsächlich
31
40
316
110
133
S4
in % ... .
23
500
190
229
28
53
Schlesien, tatsächlich....
187
82
594
64
404
204
in %
78
2 050
139
74
40
136
Sachsen, tatsächlich ....
— 47
215
— 16
379
— 1
412
in %
— 19
1536
— 8
166
— 1
68
Schleswig-Holstein, tatsächl.
3
28
97
48
156
53
in %
1
1 400
41
160
46
68
Hannover, tatsächlich ....
116
147
207
159
87
188
in %
34
980
45
98
13
59
Westfalen, tatsächlich . . .
62
106
108
123
<6
316
in %
22
1767
31
110
17
134
Hessen-Nassau, tatsächlich .
261
39
229
64
74
65
in %
72
1 950
37
156
9
62
Rheinland mitHohenzollern,
tatsächlich
226
251
619
205
361
297
in °/
111 /o
55
8 367
97
81
29
65.
Bei der unbeschränkten Haftform betrug die Zunahme
im Staatsdurclischnitte 1890-1895 36 v. H.: über dem Staats
durchschnitte stehen die Provinzen Schlesien (78 v. H.), Hessen-
Nassau (72 v. H.), Rheinland mit Hohenzollern (55 v. H.) und
Ost- und Westpreußen (43 v. H.); darunter liegen die Pro
vinzen Hannover (34 v. H.), Brandenburg mit Berlin (29 v. H.).
Posen (23 v. H.), Westfalen (22 v. H), Pommern (9 v. H.).
Schleswig-Holstein (1 v. H.) und Sachsen (—19 v. H.). — Im
Zeitabschnitte 1895-1900 betrug die Zunjahme im preußischen
Staate 71 v. H.; darüber hinaus gehen die Provinzen Posen
(190 v. H.), Schlesien (139 v. H.), Rheinland mit Hohenzollern
(97 v. H.), Ost- und Westpreußen (81 v. H.) und Brandenburg
mit Berlin (81 v. H.); darunter bleiben die Provinzen Pommern
und Hannover (je 45 v. H.). Schleswig-Holstein (41 v. H.).
Hessen-Nassau (37 v. H.), Westfalen (31 v. H.) und Sachsen
(—8 v. H.). — In der Zeitspanne von 1900-1905 geht die Zu
nahme im Staatsdurchschnitte auf 25 v. H. zurück; die gleiche
Zunahme ist in Ost- und Westpreußen zu verzeichnen; über
25 v. H. bewegen sich die Provinzen Schleswig - Holstein
(46 v. H.), Schlesien (40 v. H.), Brandenburg mit Berlin,
Pommern, Rheinland mit Hohenzollern (je 29 v. H.) und Posen
(28 v. H.); darunter liegen die Provinzen Westfalen (17 v. H. ).
Hannover (13 v. H.), Hessen-Nassau (9 v. H.) und Sachsen
(-1 v.H.).
Die Zunahme bei den Genossenschaften mit beschränkter
Haftpflicht ist im ersten Jahrfünft in allen Landesteilen un
gewöhnlich hoch; diese Form war eben 1889 erst geschaffen,
und deshalb haben hier die Verhältniszahlen teilweise bloß be
dingten Wert, obgleich sie der Vollständigkeit wegen im
nachstehenden angeführt werden. Die beschränkte Haftform
hat 1890-1895 im Königreiche Preußen um 1391 v. H. zu
genommen; über diesem Durchschnitte stehen die Provinzen
Rheinland mit Hohenzollern (8 367 v. H.), Schlesien (2 050 v.H.).
Hessen-Nassau (l 950 v. H.), Westfalen (1 767 v. H.), Sachsen
(1 536 v.H.) und Schleswig-Holstein (1400 v.H.); darunter
bleiben die Provinzen Ost- und Westpreußen (1 367 v. H.),
Pommern (1 300 v. H.), Hannover (980 v.H.), Brandenburg
mit Berlin (600 v. H.) und Posen (500 v. H.). - Für die
folgende Zeit aber sind die Verhältniszahlen der richtige ziffer-
mäßige Ausdruck für einen beachtenswerten Vorgang im
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