*
68
bei 1 070 Genossen
schaften mit
beschränkter
Haftpflicht
durch-
hei 3 531 Genossen
schaften mit
unbeschränkter
Haftpflicht
bezw. Nachschußpflicht
durch-
schnittlich
schnittlich
überhaupt
bei einer
Genossen-
überhaupt
bei einer
Genossen-
schaft
schaft
die fremden
Gelder ....
M
97 671 791
91 282
387 815 913
109 832
das Verhältnis der fremden
Gelder zum eigenen Vermögen (unter je 100 M) . .
91:9
—
96:4
—
die eigenen
Wertpapiere .
Jt
745119
4 902
2 368 599
22 345
die Aktiva .
107 563 375
100 527
402 782 869
114 070
die Passiva
106 459 676
99 495
400 982 798
113 561
•der Gewinn
M
1 410 756
2 479
2 185 186
716
der Verlust
307 057
2 399
385115
1 522.
B. Bei der nicht genossenschaftlich organisierten Verbandskasse
pflegt die Krediteinräumung seitens der Preußischen Central-
Genossenschafts-Kasse auf Grundlage des bilanzmäßig nach-
gewiesenen Reinvermögens zu erfolgen. Die Haftfähigkeit
entspricht hier dem bilanzmäßigen Reinvermögen, nach dem
der Kredit unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen
Verhältnisse festgesetzt wird.
Unterlagen für die an dieser Vereinigung beteiligten Einzel
genossenschaften liegen nur in sehr geringem Umfange vor.
Die Preußische Central-Genossenschafts-Kasse bedarf ihrer für
die Zwecke der regelmäßigen Kreditberechnung auch nicht,
da sich der Kredit — wie bereits angeführt wurde — nach dem
eigenen Vermögen der mit ihr in Geschäftsverkehr tretenden
bezüglichen Verbandskassen richtet.
Graphische Darstellungen.
Die hier beigefttgten graphischen Darstellungen gehören
zu den textlichen Ausführungen auf den nebenvermerkten
Seiten:
Tafel: Genossenschaftsmitglieder auf je 100 qkm
Fläche in den preußischen Landkreisen am
1. Januar 1905 Seite 6
Tafel: Genossenschaftliche Dichtigkeitsziffer der
preußischen Regierungsbezirke am 1. Januar 1905 Seite 6
Tafel: Die Genossenschaften nach der Verbands
zugehörigkeit in den einzelnen Provinzen am
1. Januar 1904 _ Seite 25.