296 Siebentes Buch. Erstes Kapitel.
Vorwürfe vor versammeltem Kapitel, Geißelung, Kerker mit
Fasten. Und nie ward ein Versehen vergeben, ehe der Schuldige
nicht außer seiner Strafe noch in demütigender Form um Ver—
zeihung gebeten hatte.
Abgeschlossen waren diese Gedanken etwa gegen Ende des
10. Jahrhunderts. Seit dieser Zeit liegt auch die Bestimmung
des Nachfolgers ganz in der Hand des regierenden Abtes; von
einer Einwirkung der mönchischen Genossenschaft ist keine Rede
mehr. Es war damit die Tradition um so mehr gesichert, als
in den Jahren 994 bis 1109 nur zwei Äbte regiert haben,
Odilo und Hugo. Seit Odilo aber begannen die einzelnen
Klöster der cluniacensischen Richtung zu einem großen Ver⸗
bande zusammenzuschießen, an dessen Spitze bald allherrschend
der Abt von Cluny stand: die alte absolutistische Idee für
die Verfassung des Einzelklosters wurde gekrönt durch den
hierarchischen Gedanken des Gesamtverbandes. Auch die kirch⸗
lichen Mißbräuche fanden bei den Cluniacensern Beachtung.
Doch bedurfte es nicht erst der französischen Mönche, um
die Bekämpfung der Priesterehe und der Simonie in Szene
zu setzen.
Das Reformprogramm knüpfte mit seinen Forderungen in
dieser Richtung an die Ideale des Mönchtums überhaupt an;
im Verbot der Priesterehe suchte man das mönchische Gelübde
der Keuschheit, im Verbot der Simonie die mönchische Auf⸗
fassung der Armut und Uneigennützigkeit auf den weltlichen
Klerus zu übertragen.
Die Ehelosigkeit der Priester war eine alte Forderung der
Asketen; schon im 4. Jahrhundert ist sie erhoben worden. Neu
war nur die Bezeichnung der verheirateten Priester als Niko—
laiten, d. h. als Häretiker, während dieser Name früher, im
2. Jahrhundert, nur eine gnostische Sekte bezeichnet hatte, die
infolge besonderer, abweichender Lehren u. a. auch die Teil—
nahme an den Bacchusfesten gestattet hatte. Für Deutschland
bedeutete das eine gänzliche Umwälzung: denn gerade hier war
die Priesterehe bis tief ins 11. Jahrhundert hinein weit ver⸗
breitet.